PICCOR AG - Klage gegen Beratungsfirma abgewiesen
eingestellt am 19.10.2022 von Oliver Renner
PICCOR AG – Klage gegen Beratungsfirma abgewiesen
Landgericht Tübingen, Urteil vom 29.09.2022 – 7 O 463/20 –
Das Landgericht Tübingen hat eine Klage von Anlegern an der PICCOR AG gegen eine von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretene Beratungsfirma abgewiesen.
Die Anleger hatten einen Gesamtbetrag von rund € 250 TSD an der PICCOR AG investiert. Bei der PICCOR AG handelte es sich um einen schweizerischen Vermögensverwalter, der nach Angaben der schweizerischen Finanzaufsicht nicht die notwendige Erlaubnis für das Betreiben von Vermögensverwaltungstätigkeiten hatte. Zudem solle es sich um ein Schneeballsystem gehandelt haben. Auf Verlustrisiken sollen die Anleger nicht hingewiesen worden sein.
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