
LIGUM Edelholz
Anlegeranwälte wollen weiterhin Vermittler verklagen
Eine Anwaltskanzlei wirbt weiterhin mit einem Schreiben vom 10.07.2024 um Anleger der von der Anwaltskanzlei bezeichneten „insolventen Lignum Gruppe“. Danach sollen Vermittler in Anspruch genommen werden. Vermittler sollten sich hiergegen aktiv zur Wehr setzen.
Verschwiegen wird in dem Schreiben der Anwaltskanzlei, dass der Bundesgerichthof im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanlage–Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bereits entschieden hat, dass die Prospekte NobilisPriva der LIGNUM Edelholz zu dem angebotenen Erwerb von Edelhölzern nicht fehlerhaft waren. Zwar würden in den Prospekten die Begriffe „Totalverlust“ oder „Totalverlustrisiko“ nicht verwandt. Die mit der Aufforstung verbundenen forstwirtschaftlichen Risiken wie etwa mangelnde Eignung der Aufforstungsflächen, Unwetter, Wildverbiss, Schädlingsbefall oder Brandgefahren sind jedoch allgemeiner Natur und Anlegern regelmäßig bekannt. Ein zum Allgemeinwissen gehörendes Risiko bedarf aber keiner besonderen Aufklärung, so der Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit und folgte der von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Auffassung, der einen Musterbeklagten vertreten hatte.
Die um die Anleger werbende Anwaltskanzlei weist zudem in ihrem Schreiben auf die ggf. drohende Verjährung hin. Hierbei verschweigt die Kanzlei, dass Klagen von gerade dieser Kanzlei in drei Verfahren vom Landgericht Berlin, Landgericht Memmingen sowie Landgericht Saarbrücken wegen Verjährung abgewiesen wurden.
Die Vermittler wurden hierbei von Rechtsanwalt Oliver Renner vertreten.
Vermittler, die derzeit ebenfalls in Anspruch genommen werden, ist anzuraten, klären zu lassen, was die Käufer schon alles wussten oder ggf. schon veranlasst haben – beispielsweise eine andere Kanzlei schon beauftragt hatten. Wenn dies der Fall ist, sollten die Ansprüche u.a. wegen Verjährung zurückgewiesen und aktiv hiergegen vorgegangen werden.
Die Rolle von Schlange und Kaninchen sollte gewechselt werden.
Sind Sie auch betroffen? Sie können sich gerne bei Fragen hierzu an mich wenden:
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O.Renner@wueterich-breucker.de
Stuttgart, den 16.Juli 2024
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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