Bank bekommt keine Vorfälligkeitsentschädigung
eingestellt am 12.04.2022 von Oliver Renner
Bank bekommt keine Vorfälligkeitsentschädigung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2021 – 23 U 16/21 -
Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.11.2021 – Aktenzeichen: 23 U 16/21 – erhält eine Bank auch bei einem Immobilien-Verbraucherdarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Angaben hierzu im Darlehensvertrag nicht hinreichend klar und verständlich sind.
„Werden über die gesetzliche Pflichtangabe hinausgehende Angaben erteilt, dürfen diese nicht dazu führen, dass die getätigten Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend im Sinne des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB werden, weil sie nicht mehr hinreichend klar und verständlich im Sinne des Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB sind“, so das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 22.11.2021 (Aktenzeichen – 23 U 16/21 –).
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