Western Union muss Zinsen und Anwaltskosten zahlen
eingestellt am 11.05.2023 von Oliver Renner
Western Union muss Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten zahlen
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.05.2023 – 11 C 220/23 –
Western Union bietet Bargeldtransfers ins Ausland an. Ein Kunde von Western Union hatte via Online im August 2022 an Western Union den Auftrag erteilt. an seinen Schwager in der Türkei, einen Betrag in Höhe von € 3.330,00 zu transferieren. Der Betrag sollte in bar in der Türkei ausbezahlt werden. Das Konto wurde belastet und der Betrag inklusive Transfergebühr in Höhe von € 5,90, also insgesamt € 3.335,90 Western Union zur Durchführung des Auftrags gutgeschrieben. Die beauftragte Barauszahlung an den Schwager in der Türkei ist jedoch nicht erfolgt. Mehrfache Versuche scheiterten, obgleich der Schwager korrekt ausgewiesen in der Türkei zur Abholung erschien und die Vorgaben von Western Union erfüllt wurden. Der Auftrag wurde daher wieder storniert und Western Union zur Rückzahlung aufgefordert. Vergeblich.
Der Kunde beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gegen Western Union vorzugehen.
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