Nicht jeder Prospektfehler ist ein Kapitalanlagebetrug
eingestellt am 14.03.2022 von Oliver Renner
Nicht jeder Prospektfehler ist ein Kapitalanlagebetrug
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BGH, Urteil vom 03.02.2022 – III ZR 84/21 -
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Leitsatzurteil vom 03.02.2022 wie folgt entschieden:
„Die unrichtige Darstellung eines wertbildenden Umstands in einem Prospekt wird vom Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nur erfasst, wenn sie geeignet ist, einen verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Kapitalanleger bei seiner Anlageentscheidung zu beeinflussen“.
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