Ticketverkauf an Auswärtsfans und EU-Recht

Veröffentlicht am 24.10.2024

Ticketverkauf an Auswärtsfans und EU-Recht

Unter der Überschrift „Stornierte Tickets: Wie ist die Juventus-Praxis mit EU-Recht vereinbar?“ stellten die Stuttgarter Nachrichten (Georg Preiß) am 22. Oktober 2024 die Frage, ob die Weigerung von Juventus Turin, Tickets für Champions-League-Spiele an Auswärtsfans aus EU-Staaten zu verkaufen, mit EU-Recht im Einklang steht. Anlass war das Auswärtsspiel des VfB Stuttgart bei Juventus Turin am 22. Oktober 2024. Zahlreiche Fans der Cannstatter bestellten Tickets außerhalb des für Gästefans reservierten Bereichs. Nachdem eine Ticket-Bestellung für den Heimbereich von Juventus zunächst zugelassen wurde, erhielt der Besteller nach der vorgeschriebenen Tickets-Personalisierung eine „Stornierung“, sobald deutlich wurde, dass die Bestellung aus Deutschland erfolgte.


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Bild von forzaq8 from kuwait, kuwait - Juventus stadium, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=58091159

(https://de.wikipedia.org/wiki/Juventus_Stadium#/media/Datei:Juventus_Stadium_in_Turin_-_Champions_League_2013-14_-_Juventus_v_Real_Madrid.jpg)


Die Stuttgarter Nachrichten warfen die Frage auf, ob diese Vergabepraxis mit geltendem EU-Recht vereinbar sei: „Die Verträge der Europäischen Union enthalten seit jeher ein Verbot der Diskriminierung unter anderem aus Gründen der Staatsangehörigkeit. So ist es in § 18 des VAEU festgeschrieben. Was bedeuten würde, dass einem Fußballfan aus Deutschland genauso das Recht eingeräumt werden muss, eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel in Italien zu erwerben wie dies einem italienischen Fan möglich ist. Rein theoretisch. […] Nur, welche Bindung hat dieser allgemein gehaltene Paragraph mit Blick auf ein Fußballspiel? Beziehungsweise: Welche Einschränkungen können an dieser Stelle geltend gemacht werden?


Turin-Architektur

Bild von Antonio Cansino auf Pixabay

(https://pixabay.com/photos/architecture-church-urban-city-6808827/)


Dem Sportrechtsexperten Marius Breucker aus Stuttgart kommt als Erstes das Thema Sicherheit in den Sinn. „Wie schon bei der Fußball-EM, als das Schengen-Abkommen außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen wiedereingeführt wurden, könnte die gefährdete Sicherheit und Ordnung als klassischer Rechtfertigungsgrund angeführt werden“, argumentiert Breucker. „Streng genommen und im Sinne des Anti-Diskriminierungs-Paragraphen dürfte dabei zwar nicht nach Nationalität unterschieden werden, sondern vielmehr nach gewaltbereiten und nicht-gewaltbereiten Fußballanhängern. Eine solche Einzelfallprüfung werde aber in der Praxis kaum zu leisten sein“, so Breucker. Sodass ein Gericht auch die Herkunft als – wenn auch pauschales – Unterscheidungskriterium gelten lassen könnte.


Bericht-StN-WB-Karten


Bild von Wüterich Breucker

(https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.vfb-in-der-champions-league-stornierte-tickets-wie-ist-die-juventus-praxis-mit-eu-recht-vereinbar.f909e6a0-3c6b-4590-bfce-d8990c3a8db8.html)


In diesem Zusammenhang verwies Sportrechtsanwalt Breucker auch darauf, dass die EU-Grundrechte in einem privatrechtlichen Verhältnis – also zwischen einem Fan und dem Verein und der UEFA – nicht unmittelbar, sondern allenfalls mittelbar gelten, da „es sich bei einem Spiel in der Champions League noch immer um eine privatrechtliche Veranstaltung handelt. Juventus (ebenso die UEFA) sind somit nicht direkt an EU-Verträge gebunden. […] Anders als ein Privatmann öffnet Juventus sein Stadion aber im Prinzip gegenüber jedermann. Wegen der sogenannten mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten muss der Verein daher einen sachlichen Grund haben, wenn er einzelnen den Zutritt verwehren will. […]


Zum Bericht der Stuttgarter Nachrichten vom 22. Oktober 2024:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.vfb-in-der-champions-league-stornierte-tickets-wie-ist-die-juventus-praxis-mit-eu-recht-vereinbar.f909e6a0-3c6b-4590-bfce-d8990c3a8db8.html

 

Zu den rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Stadionverboten:

https://www.wueterich-breucker.de/blog/p/stadionverbote-fuer-hooligans

 

Zu Verbandsstrafen des DFB gegen Vereine wegen Zuschauerausschreitungen und möglichen Regressansprüchen der Vereine gegen die verursachenden Zuschauer:

https://mariusbreucker.wordpress.com/tag/verbandsstrafen/