Aktuelle Blogartikel


Trennung trotz gemeinsamer Wohnung

eingestellt am 17.04.2024 von Oliver Renner

Trennung trotz gemeinsamer Wohnung OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.03.2024 – 1 UF 160/23 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Beginn der Trennung von Eheleuten in einer gemeinsamen Wohnung unter „erleichterten“ Voraussetzungen angenommen, insbesondere wenn Kinder noch in der gemeinsamen Wohnung leben. Hierzu der Auszug aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 15.04.2024 Nr. 19/24:
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LIGNUM Edelholz - Klagen gegen Vermittler werden reihenweise abgewiesen

eingestellt am 15.04.2024 von Oliver Renner

LIGNUM Edelholz Investitionen AG Klagen gegen Vermittler werden reihenweise abgewiesen LG Saarbrücken Memmingen, Urteil vom 15.04.2024 – 25 O 813/23 - Ansprüche gegen Vermittler sind verjährt Lignum Edelholz Investitionen AG hat Kaufverträge für eine bestimmte Menge Edelholz angeboten. Über das Vermögen der Lignum Edelholz Investitionen AG wurde bereits im Jahr 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Beim Kammergericht Berlin ist seit dem Jahr 2019 ein Kapitalanlagemusterverfahren anhängig, bei dem sich zahlreiche Käufer des Edelholzes angemeldet haben. Der Bundesgerichtshof hat hierüber mit Beschluss vom 20.02.2024 – XI ZB 33/21 – entschieden, dass keine Prospektfehler vorliegen. Zahlreiche Käufer hatten auch schon seit 2017 Klage gegen die ehemaligen Vorstände sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klage eingereicht. Eine sogenannte Anlegerschutzkanzlei hat unter anderem im Oktober 2022 sowie auch danach die Käufer angeschrieben und als Handlungsmöglichkeit aufgezeigt, die Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Zahlreiche von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertretene Vermittler wurde daraufhin von Käufern vertreten durch die Anlegerschutzkanzlei auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Ansprüche wurden unter anderem wegen Verjährung zurückgewiesen. Klagen werden reihenweise abgewiesen.
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LIGUM Edelholz - BGH sieht keine Prospektfehler

eingestellt am 14.04.2024 von Oliver Renner

LIGUM Edelholz Bundesgerichtshof sieht keine Prospektfehler BGH, Beschluss vom 20.02.2024 – XI ZR 33/21 – Der Bundesgerichthof hatte im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanlage – Musterverfahrensgesetz (KapMuG) darüber zu entscheiden, ob die Prospekte NobilisPriva der LIGNUM Edelholz zu dem angebotenen Erwerb von Edelhölzern fehlerhaft waren und die Vorstände der LIGNUM (Sachwerte) Edelholz AG sowie der LIGNUM Holding AG als Prospektverantwortlich haften. Das Landgericht Berlin sowie das Kammergericht Berlin hatten Prospektfehler gesehen. Auf das Totalverlustrisiko sei nicht ausreichend hingewiesen worden (Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.03.2019 – 11 OH 7/17; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.06.2021 14 KaP 1/19). Die Musterbeklagten hatten hiergegen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof kommt in seinem Beschluss vom 20.02.2024 XI ZR 33/21 – den Parteien am 12.04.2024 zugestellt anders. Die Prospekte weisen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine Prospektfehler auf.
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Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden / zurückholen

eingestellt am 11.04.2024 von Oliver Renner

Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden/zurückholen Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.03.2024 – 4 U 35/23 - Wenn in Kreditverträgen unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten sind, dann können Darlehensnehmer die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen verweigern und bei bereits erfolgter Zahlung zurückfordern. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil eine Bank verurteilt, die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung an den Kunden zurückzuerstatten. Grund hierfür war, dass für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in den Darlehensbedingungen angegeben wurde, dass diese bis zum Ende der Zinslaufzeit erfolge. Die Zinsbindung wurde auf 15 Jahre vereinbart. Der Darlehensnehmer hat aber nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht. Nur bis dahin könnten auch Zinsen und mithin eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Die dahingehenden Angaben in den Darlehensbedingungen waren daher unwirksam und eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht geschuldet:
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Haftung der Sparkasse bei Call-ID-Spoofing

eingestellt am 27.03.2024 von Dr. Christoph Wüterich

Beim Call-ID-Spoofing erhält der Kunde einen Anruf unter einer vorgetäuschten Rufnummer der Bank oder Sparkasse. Das Empfängergerät zeigt die Rufnummer der Bank an, um die wahre Identität des Anrufers zu verschleiern. Diese Möglichkeit besteht in unregulierten Kommunikationsnetzen wie dem Internet, ist aber auch in regulierten öffentlichen Netzen (z. B. VoIP- oder klassische Telekommunikations-Netze) möglich, wenngleich aufgrund des TKG verboten (https://de.wikipedia.org/wiki/Caller_ID_Spoofing).
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Immobiliendarlehen - Schadensersatz bei verweigertem Sicherheitentausch

eingestellt am 19.03.2024 von Oliver Renner

Immobiliendarlehen - Schadensersatz wegen verweigertem Sicherheitentausch Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Bank einem bloßen Austausch der vereinbarten Sicherheiten bei sonst unverändert fortbestehendem Darlehen zuzustimmen, wenn der Sicherheitenaustausch dem Kreditinstitut mangels eines schutzwürdigen Eigeninteresses zuzumuten ist. Dies ist der Fall, wenn eine vom Darlehensnehmer als Ersatz angebotene Grundschuld das Risiko der realkreditgebenden Bank genauso gut abdeckt wie die der Bank vereinbarungsgemäß eingeräumte Grundschuld, der Darlehensnehmer bereit und in der Lage ist, alle mit dem Sicherheitenaustausch verbundenen Kosten zu tragen und das Kreditinstitut auch nicht befürchten muss, etwa bei der Verwaltung oder der Verwertung der Ersatzsicherheit irgendwelche Nachteile zu erleiden (BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 – XI ZR 398/02 –).
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Pishing Angriff - Erfahrener Anwalt und Notar handelt grob fahrlässig

eingestellt am 18.03.2024 von Oliver Renner

Pishing Angriff auf Konto – Erfahrener Anwalt und Notar handelt grob fahrlässig OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 – 3 U 3/23 - Einem Kunden einer Bank wurde nach einem Pishing – Angriff von Betrügern von seinem Konto rund € 50.000,00 durch nicht veranlasste Transfers seines Kontos entzogen. Er verklagte seine Bank auf Erstattung des Betrages. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Bank dem Kunden das Geld nicht zurückerstatten muss: „Der Kläger ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer namhaften internationalen Sozietät. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen kann unterstellt werden, dass er in geschäftlichen Dingen grundsätzlich erfahren ist. Nach seiner informatorischen Anhörung verbleiben beim Senat keine Zweifel, dass er auch in der Erledigung seiner persönlichen Bankangelegenheiten unter Nutzung von Telekommunikationsmitteln geschäftlich erfahren ist; er berichtete, dass er Online- und Telefonbanking bei mehreren Instituten nutzt und war auch mit den grundlegenden Funktionen von Banking- bzw. TAN-Apps vertraut“, so das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 6. Dezember 2023 – 3 U 3/23 –).
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Verfall von Urlaubsansprüchen: Hinweispflicht für Arbeitgeber

eingestellt am 06.03.2024 von Kanzlei Wüterich Breucker

Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben in den letzten Jahren mehrfach klargestellt, dass der gesetzliche Mindesturlaub eines Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres am Ende des Kalenderjahres verfällt. Der Jahresurlaub eines Arbeitnehmers erlischt nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist. Andernfalls wird der Urlaubsanspruch in das nächste Kalenderjahr mitgenommen.
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start.bausparkasse AG zur Auskunft über Höhe des Bonuszins verurteilt

eingestellt am 12.02.2024 von Oliver Renner

start.bausparkasse AG zur Auskunft über Bonuszins verurteilt - Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.2024 – 302 O 291/23 - Das Landgericht Hamburg hat die start.bausparkasse AG verurteilt, über die Höhe des Bonuszinssatzes bei einem Bausparvertrag Auskunft zu erteilen sowie das Bausparguthaben auszuzahlen. Die von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretene Kundin der Bausparkasse hatte nach dessen Beratung noch rechtzeitig vor Beendigung des Bausparvertrages den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklärt und kam hierdurch in den Genuss des Bonuszinses.
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WWM Plus AG - Erneut Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen

eingestellt am 02.02.2024 von Oliver Renner

WWM Plus AG – Erneut Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen - Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 24.01.2024 – 2 O 543/22 Nachdem das Landgericht Heilbronn bereits die Klage des Insolvenzverwalters der WWM Plus AG gerichtet auf Rückforderung von Marketingzuschüssen gegen einen Vertriebspartner abgewiesen, hat nunmehr auch das Landgericht Neubrandenburg eine gleichgelagerte Klage abgewiesen. Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits zahlreiche ehemalige Vertriebspartner der WWM Plus AG, die auf Rückforderung des Marketingzuschusses in Anspruch genommen worden sind.
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