aber nicht immer. Eine Urlauberin besuchte das Fitnessstudio auf einem Kreuzfahrtschiff und war auf dem Laufband gestürzt. Ein an sich nicht ungewöhnlicher Vorfall, wenn nicht der Unfall bei starkem Seegang passiert wäre. Die Reisende hat daraufhin u.a. den Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld verklagt, da kein Hinweis erfolgte, dass die Benutzung des Fitnessstudios auf eigene Gefahr erfolgte.
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Die Protonentherapie bei Prostatakarzinom ist ein brandneues Behandlungsverfahren, das sehr gute Ergebnisse erzielt. Nach dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms vom 19.06.2008 (Bundesanzeiger 2008, 3571), erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der entsprechenden Behandlungsmaßnahmen.
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Die Versicherungsnehmerin, die von Beruf Krankenschwester ist, beantragte im März 2002 bei dem Versicherer den Abschuss einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Im Antragsformular, das von einem Versicherungsvermittler ausgefüllt wurde, waren sämtliche Gesundheitsfragen mit "nein" beantwortet, so auch die Frage nach Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen in den letzten 5 Jahren.
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