Versicherungsrecht


Wir beraten Sie in Fragen des Versicherungsrechts und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht. Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich hierbei auf Versicherungsverträge, insbesondere im Bereich der Sach-, Haftpflicht- und KFZ- Versicherungen, aber auch bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. 

Im Schadensfall beraten und vertreten wir in allen zentralen Versicherungssparten. Wir klären Deckungs- sowie Regressfragen, dass Bestehen einer Versicherung und wie sich dies auf die Haftung auswirkt, überprüfen den Versicherungsumfang und mögliche Unterversicherungen. 

Dabei geht es in den häufigsten Fällen um die Geltendmachung oder Abwehr versicherungsvertraglicher Ansprüche. Hierzu befassen wir uns unter anderem mit etwaigen Anzeigepflichtverletzungen, der nicht rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämie, der Nichtbeachtung von Anzeigeobliegenheiten durch den Versicherungsnehmer, welche zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können und dem Vertragsschluss durch Vertreter bzw. Makler. 

Letzte Blogartikel zum Thema

Zuraten zu einer Risikolebensversicherung ist nicht zwingend

Ein Versicherungsmakler ist ohne besondere Gründe nicht gehalten, seinem Kunden den Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2024 – 3 U 79/23 – Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Urteil vom 26.04.2024 – Aktenzeichen 3 U 79/23 – zum einen die Pflichten des Versicherungsmaklers/-vermittlers im Hinblick auf das Anraten zum Abschluss einer Risikolebensversicherung und zum anderen die Folgen einer nicht vorhandenen Dokumentation nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Hinblick auf die Beweislastverteilung konkretisiert.
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Anforderungen an Vertretungsregelungen im Vereinsrecht

Ein eingetragener Verein wird im Rechtsverkehr von seinem Vorstand vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so erfolgt die Vertretung gemäß § 26 Abs. 2 S. 1 BGB grundsätzlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Verein kann in seiner Satzung abweichend hiervon eine andere Vertretungsregelung treffen. Damit diese im Außenverhältnis – also gegenüber Dritten – wirksam wird, bedarf sie der Eintragung im Vereinsregister.
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Nachbearbeitung/Stornogefahrmitteilung auch bei Beitragsreduzierung

Nachbearbeitung/Stornogefahrmitteilung auch bei Beitragsreduzierung LG Mönchengladbach, Urteil vom 10.01.2022 – 12 O 376/20 - Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 10.01.2022 – Aktenzeichen: 12 O 376/20 – entschieden, dass der Versicherer auch bei einer Beitragsreduzierung durch den Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Vertrag nachzubearbeiten resp. an den Handelsvertreter eine Stornogefahrmitteilung zu übersenden.
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