Ein Versicherungsmakler ist ohne besondere Gründe nicht gehalten, seinem Kunden den Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten
OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2024 – 3 U 79/23 –
Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Urteil vom 26.04.2024 – Aktenzeichen 3 U 79/23 – zum einen die Pflichten des Versicherungsmaklers/-vermittlers im Hinblick auf das Anraten zum Abschluss einer Risikolebensversicherung und zum anderen die Folgen einer nicht vorhandenen Dokumentation nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Hinblick auf die Beweislastverteilung konkretisiert.
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Ein eingetragener Verein wird im Rechtsverkehr von seinem Vorstand vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so erfolgt die Vertretung gemäß § 26 Abs. 2 S. 1 BGB grundsätzlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Verein kann in seiner Satzung abweichend hiervon eine andere Vertretungsregelung treffen. Damit diese im Außenverhältnis – also gegenüber Dritten – wirksam wird, bedarf sie der Eintragung im Vereinsregister.
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Nachbearbeitung/Stornogefahrmitteilung auch bei Beitragsreduzierung
LG Mönchengladbach, Urteil vom 10.01.2022 – 12 O 376/20 -
Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 10.01.2022 – Aktenzeichen: 12 O 376/20 – entschieden, dass der Versicherer auch bei einer Beitragsreduzierung durch den Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Vertrag nachzubearbeiten resp. an den Handelsvertreter eine Stornogefahrmitteilung zu übersenden.
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