Die Historie der Kanzlei


Die heute mit acht Anwälten arbeitende Kanzlei WÜTERICH • BREUCKER geht auf das Jahr 1924 zurück, als sich Dr. Ewald Aufrecht in Stuttgart als Rechtsanwalt niederließ. Dr. Aufrecht war unter anderem Geschäftsführer des Verbandes der metallverarbeitenden Industrie. 1929 verband er sich mit Dr. Ulrich Kerschbaum, dem langjährigen Präsidenten des Verbandes der freien Berufe Baden-Württemberg und von 1967 bis 1971 Präsident der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

1957 trat Rechtsanwalt Manfred Wüterich im Alter von 29 Jahren in die Kanzlei ein. Die Vorbilder Aufrecht und Kerschbaum vor Augen erarbeitete er sich rasch das Baurecht und das Bankrecht als eigenstandige Rechtsgebiete. Unter anderem erwirkte er in einem Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil zur Scheckabfrage. Heute blickt er auf über 45 Jahre erfolgreicher Anwaltstätigkeit in Stuttgart zurück. Er verbindet die Gründungsväter mit der inzwischen nachgewachsenen Anwaltsgeneration.

1978 wechselte die Kanzlei von der Kronprinzstraße an ihren heutigen gerichtsnahen Sitz in der Charlottenstraße am Olgaeck.

1988 trat Dr. Christoph Wüterich mit 25 Jahren in die Kanzlei ein. Den von seinem Vater jahrzehntelang gepflegten Rechtsgebieten des zivilen Baurechts und des Bankrechts fügte er das Recht der Kapitalanlage sowie das Gesellschaftsrecht hinzu. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch in seinen Veröffentlichungen wieder. Von 1999 bis 2005 war der ehemalige Hockey-Bundesligaspieler auch Präsident des Deutschen Hockey-Bundes.

Zu Beginn der 90-er Jahre setzte Dr. Wüterich in einem Pilotfall gerichtlich den Widerruf von Darlehensverträgen nach dem Haustürwiderrufsgesetz durch.

Seit 1991 erweitert Rechtsanwältin Anette Breucker, geborene Wüterich, das Tätigkeitsfeld der Kanzlei um das Familien- und Erbrecht. Sie betreut darüber hinaus die Korrespondenz mit dem französischsprachigen Ausland.

Dr. Matthias Breucker, geprüfter Bankkaufmann, verstärkt die Kanzlei seit 1994 vor allem in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht. Er ist beratend und gestaltend für Unternehmen und Privatpersonen tätig und verfügt auch über reichhaltige Erfahrung als Testamentsvollstrecker. Seit Jahren vertritt er auch Sportler, Sportvereine und Sportverbände in allen rechtlichen Fragen. In seinen Veröffentlichungen trat er gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Wüterich schon Jahre vor ihrer Einführung für eine Kronzeugenregelung zur effektiven Dopingbekämpfung ein. Unter seiner Mitwirkung erstritt die Kanzlei seit 1996 richtungweisende Urteile zu Immobilienfondsbeteiligungen, darunter die weit verbreiteten WGS-Fonds.

Rechtsanwalt Oliver Renner widmet sich seit dem Jahr 2000 intensiv dem Bank- und Kapitalmarktecht sowie dem deutschen und europäischen Verbraucherrecht. Oliver Renner ist Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim und veröffentlichte zahlreiche Beiträge zu wissenschaftlichen und Themen und praxisrelevanten Fragen. In Vorträgen und Seminaren (zum Beispiel an der Universität Bern über das schweizerische und europäische Konsumentenrecht) erfolgt stetiger Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft. Rechtsanwalt Renner berät und vertritt Anleger, Banken, Fonds, Berater sowie Vertriebsorganisationen, Gesellschaften und Initiatoren; er führte zahlreiche richtungweisende Verfahren bis zum Bundesgerichtshof und ist stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschuss "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" sowie Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

Als weiteres Kanzleimitglied konnte 2002 Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker gewonnen werden. Er unterstützt die Kanzlei namentlich in den Gebieten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Sportrecht. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch in seinen Publikationen wieder. Breucker war unter anderem Berater des Stabs Sicherheit WM 2006 im Bundesministerium des Innern, Sachverständiger im Sportausschuss des Deutschen Bundestages und mehrfach als Schiedsrichter des Deutschen Sportschiedsgerichts tätig. Er war lange Jahre Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim, war Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen und ist nach wie vor Ausbilder für Referendare im Zivilprozessrecht und Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen. Er ist für DAX-30-Unternehmen und andere große und mittelständische Unternehmen in Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen und als Seminartrainer tätig. Als Sportrechtsexperte ist er für Verbände, Vereine, Trainer, Athleten und Anti-Doping-Organisationen tätig.

Rechtsanwalt Max Wüterich trat 2017 in die Kanzlei ein und ist namentlich im Zivilrecht, Vertragsrecht und IT-Recht tätig. Seit seinem Eintritt ist Familie Wüterich mit drei Generationen in der Kanzlei vertreten. Auch Max Wüterich war mit dem HTC Stuttgarter Kickers als Deutscher Meister und Europapokalsieger erfolgreich.

Die Historie im Zeitstrahl

seit 1957

Manfred Wüterich

seit 1988

Dr. Christoph Wüterich

seit 1991

Anette Breucker

seit 1994

Dr. Matthias Breucker

seit 2000

Oliver Renner

seit 2002

Dr. Marius Breucker