Beratung und Vertretung in BESS-Projekten

Batteriespeicher: Verträge gestalten, verhandeln und durchsetzen

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Wüterich berät Projektentwickler, Betreiber, Investoren und Grundstückseigentümer zu den privatrechtlichen Fragen eines Speicherprojekts – von der Flächensicherung bis zum Rechtsstreit.

Foto: Rook of Arts / Unsplash
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht Kanzlei seit 1924 in Stuttgart, heute auch in Berlin

Für wen wir tätig sind

Wählen Sie Ihre Rolle. Wir zeigen Ihnen, worauf es in Ihren Verträgen ankommt, und heben die passenden Schwerpunkte hervor.

Projektentwickler, Betreiber und Investoren

Wir begleiten Ihr Projekt von der Flächensicherung bis zum Betrieb und achten darauf, dass die einzelnen Verträge zueinander passen – auch mit Blick auf Finanzierung und einen späteren Verkauf.

Grundstückseigentümer und Landwirte

Ihnen wird ein Nutzungsvertrag für einen Batteriespeicher angeboten? Solche Verträge binden Ihre Fläche häufig über zwei Jahrzehnte und mehr. Wir prüfen den Entwurf, verhandeln für Sie nach und achten auf Rückbau, Sicherheiten und die Folgen eines Betreiberwechsels oder einer Insolvenz.

Stadtwerke und Unternehmen

Ob Großspeicher am Netz oder Speicher am eigenen Standort: Wir gestalten Liefer-, Wartungs- und Kooperationsverträge und vertreten Sie gegenüber Herstellern und Vertragspartnern.

Hersteller, Errichter und Dienstleister

Wir entwickeln Vertragsmuster und Allgemeine Geschäftsbedingungen und setzen Ihre Werklohn- und Vergütungsansprüche durch.

Ob sich ein Speicher trägt, entscheidet sich in seinen Verträgen

Die anwaltliche Beratung rund um Batteriespeicher-Projekte ist ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Maximilian Wüterich. Großbatteriespeicher entstehen derzeit in großer Zahl – als eigenständige Anlagen oder gemeinsam mit Photovoltaik- und Windparks. Ob sich ein Speicher finanziell trägt, entscheidet sich zu einem großen Teil in seinen Verträgen: vom Nutzungsvertrag für die Fläche über Netzanschluss, Errichtung und Wartung bis zur Vermarktung.

Wir beraten Projektentwickler, Betreiber und Investoren ebenso wie Grundstückseigentümer, Stadtwerke und mittelständische Unternehmen. Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihr Projekt zugeschnittenen Verträge, beraten je nach Bedarf punktuell oder umfassend und vertreten Sie auch in Verhandlungen, vor Gericht und in Schiedsverfahren.

Photovoltaik-Freiflächenanlage aus der Luft
Fläche · Foto: Red Zeppelin / Unsplash
Transformator in einem Umspannwerk
Netzanschluss · Foto: American Public Power Association / Unsplash

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Von der Flächensicherung bis zum Rechtsstreit. Die für Projektentwickler, Betreiber und Investoren wichtigsten Themen stehen oben.

Flächen und Grundstücke

Für Ihre Rolle relevant

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Pacht- und Nutzungsverträgen für Speicherflächen – für Eigentümer wie für Projektentwickler
  • Options- und Reservierungsvereinbarungen
  • Absicherung durch Dienstbarkeiten, Grundbucheintragungen und Erbbaurechte
  • Rückbauverpflichtungen, Rückbausicherheiten, Haftung und Versicherung

Netzanschluss

Für Ihre Rolle relevant

  • Prüfung und Verhandlung von Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträgen
  • Baukostenzuschuss: Prüfung der Forderung, Zahlungs- und Rückforderungsregelungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Netzbetreiber
  • Vertragliche Verteilung von Netzentgelt-, Abregelungs- und Redispatch-Risiken

Errichtung

Für Ihre Rolle relevant

  • Generalunternehmer- und EPC-Verträge (Planung, Lieferung und Bau aus einer Hand)
  • Liefer- und Montageverträge für Batteriesysteme, Wechselrichter und Trafostationen
  • Fertigstellungstermine, Vertragsstrafen, Abnahme und Inbetriebnahme
  • Kapazitäts- und Leistungsgarantien, Degradation, Gewährleistung und Sicherheiten
  • Nachträge, Behinderungen und Bauzeitverlängerung

Betrieb, Wartung und Software

Für Ihre Rolle relevant

  • Wartungs- und Serviceverträge, Verfügbarkeitszusagen und Reaktionszeiten
  • Betriebsführungsverträge
  • Lizenz- und Pflegeverträge für Energiemanagement- und Steuerungssoftware
  • Fernsteuerung durch Dritte, Datenzugang, Datenschutz und IT-Sicherheit

Vermarktung

Für Ihre Rolle relevant

  • Vermarktungs- und Optimierungsverträge: Tolling, Mindesterlös (Floor) und Erlösbeteiligung
  • Laufzeit, Kündigungsrechte und Kündigungsentgelte
  • Verfügbarkeit, Leistungsmessung und Abschläge bei Ausfällen
  • Anpassung bei Gesetzesänderungen, Sicherheiten und Bonität des Vermarkters

Gesellschaften, Finanzierung und Transaktionen

Für Ihre Rolle relevant

  • Gründung und Gestaltung von Projektgesellschaften, Kooperations- und Joint-Venture-Verträge
  • Kauf und Verkauf von Projektrechten und Projektgesellschaften, vertragsrechtliche Due Diligence
  • Kredit- und Sicherheitenverträge, Finanzierbarkeit der Projektverträge

Streitigkeiten

Für Ihre Rolle relevant

  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohn-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Selbständige Beweisverfahren, etwa bei Kapazitätsverlust oder Brandschäden
  • Auseinandersetzungen mit Vermarktern, Netzbetreibern, Lieferanten und Vertragspartnern
  • Gerichts- und Schiedsverfahren bundesweit
Wir führen seit Jahrzehnten Bau- und Wirtschaftsprozesse. Deshalb gestalten wir Verträge so, dass sie im Streitfall tragen.
Foto: Matthew Henry / Unsplash

Unser Ansatz

Vertrag und Prozess aus einer Hand

Wir führen seit Jahrzehnten Bau- und Wirtschaftsprozesse. Deshalb gestalten wir Verträge so, dass sie im Streitfall tragen.

Fachanwaltliche Expertise

Dr. Maximilian Wüterich ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht – die beiden Rechtsgebiete, in denen sich Errichtung und Steuerung eines Speichers entscheiden.

Das Projekt im Zusammenhang

Wir prüfen jeden Vertrag daraufhin, ob er zu den übrigen Projektverträgen, zur Finanzierung und zu einem späteren Verkauf passt.

Persönlich und verlässlich

Sie haben mit Dr. Wüterich einen festen Ansprechpartner, der Ihr Projekt selbst bundesweit betreut.

Kontaktieren Sie uns

Sie planen ein Speicherprojekt, prüfen eine Investition oder haben einen Nutzungsvertrag für Ihre Fläche erhalten? Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. In einem ersten Gespräch klären wir, wo Ihr Projekt steht und welche Verträge jetzt geprüft oder gestaltet werden sollten.

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Kanzlei Stuttgart

Charlottenstraße 22–24
70182 Stuttgart

Kanzlei Berlin

Kreuzbergstraße 42
10965 Berlin