FIMO Treuhand GmbH – Klage eingereicht
Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat die FIMO Treuhand zum einen Darlehensverträge als Darlehensnehmerin geschlossen, in denen eine Verzinsung von 6,5% p.a. sowie Rückzahlung zum 30.04.2022 vereinbart war.
Zudem konnten Investoren sich als typisch stille Gesellschafter beteiligen. Hierbei war eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen und eine Mindestverzinsung vereinbart.
Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits mehrere Darlehensgeber sowie Gesellschafter.
Um die Ansprüche für unsere Mandanten zu sichern haben wir beim Landgericht Mönchengladbach Klage eingereicht.
Im Falle einer Insolvenzeröffnung müssen Ansprüche angemeldet werden. Zudem kommen persönliche Ansprüche gegen den Geschäftsführer und ggf. weitere Verantwortliche Haftung in Betracht. Anhaltspunkte hierfür könnten sein, dass ohne erforderliche Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz Einlagengeschäfte betrieben wurden und eine ggf. bestehende Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz nicht beachtet wurde.
Anleger/Darlehensgeber sollten sich hierzu beraten lassen und ihre Ansprüche sichern.
Sie können sich hierfür an Rechtsanwalt Oliver Renner – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – wenden:
O.Renner@wueterich-breucker.de
Stuttgart, den 21.07.2022
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
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