Sind Reservierungsvereinbarungen für Immobilien wirksam?

Veröffentlicht am 07.05.2022

Sind Reservierungsvereinbarungen für Immobilien wirksam?

Sind Reservierungsgebühren beim Immobilienkauf wirksam?

 

LG Köln, Urteil vom 26.08.2021 – 2 O 292/19 –

Immobilien sind rar. Wenn eine gefunden wurde, wird versucht, diese zu sichern, bis die Finanzierung gestemmt ist oder andere Fragen geklärt sind. Oftmals lassen sich Makler eine Reservierungsvereinbarung unterzeichnen. Die Reservierungsgebühr soll auch bezahlt werden, wenn es letztlich nicht zum Kauf kommt. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln können solche Reservierungsvereinbarungen unwirksam sein.

„Eine Reservierungsgebühr löst einen solchen Zwang aus, wenn diese 10% einer üblichen Maklerprovision überschreitet oder ein unangemessener Druck vorliegt, der absolut bei 5.000 EUR oder relativ bei 0,3% des Kaufpreises liegt (Ludwig in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, § 311b BGB Rn. 112; AG Dortmund, Urt. v. 21.8.2018 - 426 C 3166/18). Der Formzwang gilt somit auch für einen Vertrag, mit dem über die Vereinbarung eines empfindlichen Nachteils ein mittelbarer Zwang ausgeübt werden soll, Immobilien zu erwerben oder zu veräußern.“ (LG Köln, Urteil vom 26. August 2021 – 2 O 292/19 –).

Die Reservierungsgebühr ist dann nicht geschuldet und kann zurückgefordert werden. Die Rechtsprechung zu Mitarbeiterdarlehen ist komplex. Das Bundesarbeitsgericht musste über einen Fall entscheiden, wonach ein Mitarbeiterdarlehen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers sofort fällig und zur Rückzahlung gestellt wurde.

Sind Sie auch betroffen? Gerne können Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – wenden:

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 Stuttgart, den 07.05.2022

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

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