Was gilt als „konservative Anlagestrategie“?

Veröffentlicht am 10.12.2018

Was gilt als „konservative Anlagestrategie“?

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.07.2018 – AZ.: 13 O 338/17 – die Klage eines Anlegers an einem Schiffsfonds gegen einen Vermögensverwalter abgewiesen.

Das Landgericht kam hierbei unter anderem zum Ergebnis, dass die Begrifflichkeiten „konservative“ und auf „Werterhalt“ gerichtete Anlagestrategie einer eindeutigen Definition nicht zugänglich sind.

In einem Beitrag in DASINVESTMENT vom 11.12.2018 hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – die Entscheidung erläutert.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

https://www.dasinvestment.com/rechtsanwalt-oliver-renner-was-gilt-als-konservative-anlagestrategie/

 

 

Stuttgart, den 11.12.2018

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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