Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.07.2018 – AZ.: 13 O 338/17 – die Klage eines Anlegers an einem Schiffsfonds gegen einen Vermögensverwalter abgewiesen.
Das Landgericht kam hierbei unter anderem zum Ergebnis, dass die Begrifflichkeiten „konservative“ und auf „Werterhalt“ gerichtete Anlagestrategie einer eindeutigen Definition nicht zugänglich sind.
In einem Beitrag in DASINVESTMENT vom 11.12.2018 hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – die Entscheidung erläutert.
Nachfolgend der link zum Beitrag:
https://www.dasinvestment.com/rechtsanwalt-oliver-renner-was-gilt-als-konservative-anlagestrategie/
Stuttgart, den 11.12.2018
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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