Blogartikel von Marie Mickeleit
Klage bei unbekanntem Aufenthalt des Beklagten
Veröffentlicht am 20.03.2023 von Marie Mickeleit
Wird eine berechtigte Forderung nicht erfüllt und muss im Wege der Klage geltend gemacht werden, muss der Kläger die Adresse des Beklagten angeben. Häufig genug ist dem Kläger die aktuelle Anschrift nicht bekannt, und es stellt sich die Frage, wie er eine Klage gegen eine Person unbekannten Aufenthaltes erheben kann.
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