SPIEGEL Online berichtete am 29.09.2014 über den Entwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz im Sport. Der Gesetzentwurf sieht heftige Strafen auch für dopende Sportler vor.
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Preisgeld-Entzug und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit: Der Entwurf für ein neues Anti-Doping-Gesetz geht sehr weit. Fraglich ist allerdings, ob der DOSB seine Zustimmung erteilt. […]
DOSB will die Vorlage nun prüfen.
Der DOSB, der einer derart tiefgreifenden Gesetzesreform wie nun angedacht bislang ablehnend gegenüberstand, will die Vorlage prüfen und zunächst keine Einschätzung abgeben. Die Sportgerichtsbarkeit soll das neue Gesetzt aber nicht aushebeln. Eine Befürchtung, die beim DOSB im besonderen Maße ausgeprägt ist.
"Die Regelungen, die jetzt auch das Eigendoping und den bloßen Besitz von Dopingmitteln durch den Sportler unter Strafe stellen, sind schon weitreichend. Es bedeutet, dass eine positive Dopingprobe künftig immer einen Anfangsverdacht für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liefern wird", sagte Sportrechtler Marius Breucker.
Quelle: SPIEGEL online
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