Deutsch-englische Rechtsbeziehungen: Kanzlei Wüterich Breucker kooperiert mit ZIMMERs in London

eingestellt am 29.10.2014

In grenzüberschreitenden Fragen kooperiert die Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker mit verschiedenen, spezialisierten Kanzleien in Europa und weltweit. Um den zunehmenden deutsch-englischen Rechtsbeziehungen gerecht zu werden, wurde das Netzwerk jüngst um die Londoner Kanzlei ZIMMERs erweitert. Die 1997 von Gunter Zimmer (Rechtsanwalt und Solicitor) in London gegründete Kanzlei unterstützt in sämtlichen Rechtsfragen betreffend England und Wales und sorgt für die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen vor englischen Gerichten und Behörden.

„Wenn der Anspruchsgegner in England sitzt, hilft dem Mandanten ein Titel nur, wenn er vor Ort auch durchgesetzt werden kann. Dies wissen wir durch unsere Kollegen von ZIMMERs gesichert, die auch in allen anderen spezifischen Fragen des englischen Rechts unterstützen können“, erläutert Rechtsanwalt Marius Breucker die Vorteile der Kooperation. Aufgrund zunehmender Wirtschaftsaktivitäten in England gewinnen Fragen des englischen Rechts für deutsche Unternehmen größere Bedeutung. Aber auch für private Mandanten, etwa im Erb-, Familien- oder Gesellschaftsrecht, können Fragen des englischen Rechts und die Anmeldung oder Durchsetzung von Rechten vor englischen Gerichten und Behörden bedeutsam werden.

Die Kanzlei ZIMMERs ist wie Wüterich Breucker im gesamten Zivil- und Wirtschaftsrecht tätig und berät auch in steuerrechtlichen Fragen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Sportrecht, das von Rechtsanwältin Katharina Liebe betreut wird. „Auch hier ergeben sich Synergieeffekte, da sich im englischen und deutschen Sportrecht vergleichbare Rechtsfragen stellen, die teilweise unterschiedlich beantwortet werden“, erläutert Marius Breucker.


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Anlaufstelle für Rechtsfragen in England


Nähere Informationen unter www.zimmerslaw.com




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