IOC-Entscheidung zur Olympiateilnahme russischer Athleten

eingestellt am 31.07.2016

Nach der Entscheidung des Exekutiv-Komitees des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) am 24.07.2016 über die Teilnahme russischer Sportler an den Olympischen Sommerspielen 2016 in Rio sind die Weltfachverbände gefordert: Sie können – nach dem Vorbild des Weltleichtathletikverbandes IAAF – Kriterien erlassen, unter denen russische Athleten trotz der festgestellten Mängel im nationalen Anti-Doping-System an Olympia teilnehmen dürfen. Die IAAF hatte in Artikel 21 Competition Rules festgelegt, dass russische Leichtathleten aufgrund der Suspendierung des russischen Leichtathletikverbandes grundsätzlich nicht an den Olympischen Spielen teilnehmen können. Hintergrund ist, dass die Leichtathletikwettbewerbe der Olympischen Spiele auch nach IAAF-Regeln ausgetragen werden.

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Die russischen Athleten haben nach Artikel 21.1 A Competition Rules die Möglichkeit, einen Entlastungsnachweis zu führen und auf diese Weise die Teilnahme an den Olympischen Spielen zu ermöglichen: Wer nachweisen kann, in einem effektiven Anti-Doping-Kontrollsystem regelmäßigen Kontrollen unterworfen gewesen zu sein, dem kann die IAAF die Teilnahme an den olympischen Wettbewerben gestatten. 68 russische Athleten hatten diese Regelung in einem Schiedsverfahren vor dem Internationalen Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport, CAS) in Lausanne angegriffen. Mit Schiedsspruch vom 21.07.2016 entschied der CAS, dass die Regelung der IAAF Competition Rules grundsätzlich wirksam sei. Er äußerte indes rechtliche Bedenken gegen die rückwirkende Verpflichtung zur Entlastung. Denn die Athleten hätten nicht die Möglichkeit, sich auf die erst im Juni 2016 erlassenen Regelungen einzustellen. Wer in der Vergangenheit – etwa weil er nur in Russland trainiert hat – nicht einem anderen Dopingkontrollsystem unterlag, wird nun faktisch keine Möglichkeit mehr haben, einen Entlastungsnachweis zu führen.

Das IOC hatte die Entscheidung des CAS im Schiedsverfahren gegen die IAAF abgewartet. Mit der Entscheidung vom 24.07.2016 folgt das IOC im Grunde dem von der IAAF gewählten Ansatz. Demnach werden russische Sportler nicht pauschal ausgeschlossen, da dies einer Kollektivbestrafung einzelner für das Fehlverhalten des jeweiligen Verbandes und/oder des Dopingkontrollsystems bedeutete. Stattdessen wird die Beweislast für die Dopingfreiheit dem jeweiligen Athleten aufgebürdet.

Zweifelhaft erscheint, ob die Fachverbände in der Lage sind, im kurzen Zeitraum bis zu den Olympischen Spielen sachgerechte Kriterien aufzustellen, um den einzelnen Sportlern Entlastungsnachweise zu ermöglichen. Die vom CAS für zulässig erachtete IAAF-Regelung könnte als Vorbild dienen. Auch in diesem Fall ist mit Anträgen betroffener Athleten im einstweiligen Rechtsschutz vor dem CAS und unter Umständen – etwa unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten – auch vor staatlichen Gerichten zu rechnen.

Näheres zur IOC-Entscheidung über die Teilnahme russischer Athleten an den Olympischen Spielen und zum Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport im Schiedsverfahren zwischen dem Nationalen Russischen Olympischen Comittee (ROC), betroffener russischer Leichtathleten und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter

https://mariusbreucker.wordpress.com/2016/07/28/teilnahme-russischer-athleten-an-den-olympischen-sommerspielen/


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Im Hörfunkbeitrag der ARD-Sportschau zu den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro vom 26.07.2016 äußerte sich der Präsident des Internationalen Tischtennisverbandes (ITTF) Thomas Weikert zu den Möglichkeiten der internationalen Sportfachverbände, kurzfristig Kriterien für die Teilnahme russischer Athleten an den Olympischen Sommerspielen aufzustellen. Rechtsanwalt Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker gab eine Einschätzung aus sportlicher Sicht, mit welchen Konsequenzen bis hin zu Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz durch russische Athleten nach der IOC-Entscheidung vom 24.07.2016 zu rechnen ist.

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