„Man sollte das Verfahren nicht hochstilisieren“

eingestellt am 09.04.2013

In einem Interview, dass am 10.04.2013 in der Stuttgarter Zeitung veröffentlicht wurde, wird über die Verhandlung gegen Radprofi Stefan Schumacher diskutiert.

Interview: Heute beginnt gegen den Radprofi Stefan Schumacher die Verhandlung, die von Marius Breucker juristisch eingeschätzt wird.

Vor dem Landgericht Stuttgart wird juristisches Neuland betreten. Erstmals steht heute ein gedopter Sportler, Radprofi Stefan Schumacher, in einem Strafprozess wegen Betrugsverdachts vor Gericht. Die Verhandlung wird mit Spannung erwartet, auch von dem Sportrechtsexperten Marius Breucker.

Stuttgarter Zeitung: Herr Breucker, ist der Fall Schumacher ein Präzedenzfall oder nur ein Einzelfall?

Marius Breucker: Zum ersten Mal entscheidet ein deutsches Gericht, ob es Betrug ist, wenn ein Sportler gedopt an den Start geht und damit gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt. Die Bewertung dieser Frage ist richtungsweisend. Da aber jeder Sachverhalt anders liegt, wird man auch nach dem Urteil nicht generell sagen können, dass Doping immer oder nie den Betrugstatbestand erfüllt. 

[…]

Stuttgarter Zeitung: Welche Folgen hätte eine Verurteilung?

Marius Breucker: Man sollte das Verfahren nicht hochstilisieren und mit rechtspolitischen Zielen oder Kategorien wie „Sieg“ oder „Niederlage“ befrachten. Dies wäre auch gegenüber dem Athleten nicht fair. Mögliche Konsequenzen sollte man danach diskutieren. 

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Der Experte und der Fall: Anwalt Marius Breucker, Jahrgang 1973, ist promovierter Jurist. Seit vielen Jahren beschäftigt sich Breucker mit dem Kampf gegen Doping. Der Stuttgarter ist unter anderem Richter am Sportgericht sowie für die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) tätig. […]

Anklage: „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gegenüber dem für seinen Sponsor tätigen Vertragspartner während der Tour de France am 17. Juli 2008 mehrfach wahrheitswidrig versichert zu haben, ausschließen zu können, jemals mit dem Dopingmittel Cera in Kontakt gekommen zu sein. Dadurch habe er in den Folgemonaten Zahlungen in Höhe von rund 150.000 Euro erhalten“, so die Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Fall Stefan Schumacher.“

Quelle: Stuttgarter Zeitung


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