Sportrecht: Einstweiliger Rechtsschutz vor dem CAS in der „causa Platini“

eingestellt am 19.12.2015

Im ARD-Morgenmagazin am 02.12.2015 äußerte sich der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker zum Ablauf und dem Entscheidungsmaßstab im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Court of Arbitration for Sport. Anlass war das Schiedsverfahren Michel Platinis gegen seine von der FIFA-Ethikkommission am 8. Oktober 2015 verhängte vorläufige Suspendierung. Nach Artikel 83 Abs. 1 S. 1 FIFA-Ethikreglement genügt der Verdacht eines Verstoßes gegen das FIFA-Ethikreglement, um eine vorläufige Suspendierung auszusprechen. Auf dieser Basis verhängte die rechtsprechende Kammer der FIFA-Ethikkommission am 8. Oktober 2015 eine 90-tägige Sperre gegen Michel Platini. Grundlage war die nach öffentlichen Berichten als solche unstreitige Annahme einer Zahlung in Höhe von zwei Millionen Schweizer Franken im Jahr 2011. Michel Platini beruft sich darauf, es habe sich um ein Honorar für seine Tätigkeit als Berater für die FIFA in den Jahren 1999 bis 2002 gehandelt. Diese Tätigkeit sei mit dem damaligen FIFA-Präsidenten Josef Blatter mündlich vereinbart worden.

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Quelle: By Klearchos Kapoutsis from Paleo Faliro, Greece (Michel Platini's visit) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons"


Nachdem die Berufungskommission der FIFA die vorläufige Sperre am 18. November 2015 bestätigt hatte, rief Michel Platini den Court of Arbitration for Sport (CAS) an. Rechtsanwalt Marius Breucker aus Stuttgart bewertet die Erfolgsaussichten Platinis im Schiedsverfahren als gering. Die einzige, allerdings geringe Chance für Platini liege in der dem einstweiligen Rechtsschutz immanenten Interesseabwägung: Demnach müsse es der CAS grundsätzlich berücksichtigen, wenn Michel Platini durch eine vorläufige Suspendierung von 90 Tagen an einer Kandidatur für die FIFA-Präsidentschaft gehindert oder beeinträchtigt werde. Sollten durch eine vorläufige Maßnahme unwiederbringliche Nachteile drohen, so würde im Zuge einer Interessenabwägung die vorläufige Maßnahme im Zweifel aufzuheben sein. Dies ergebe sich aus der im einstweiligen Rechtsschutz gebotenen hypothetischen Rechtsfolgenbetrachtung. Demnach müsse das Schiedsgericht zwei Szenarien im Blick haben: Einerseits die Folgen im Falle einer Aufhebung der Suspendierung, wenn sich die Sperre nachträglich als gerechtfertigt herausstellen sollte; andererseits die Folgen bei Aufrechterhaltung der Suspendierung, wenn sich diese im Nachhinein als ungerechtfertigt erweisen sollte, so Marius Breucker im ARD-Morgenmagazin. Im Ergebnis sei es aber unwahrscheinlich, dass es Platini vor dem CAS gelingen werde, die verhängte vorläufige Suspendierung aufzuheben.

MB-MoMa-02-12-2015

Auszug aus dem ARD-Morgenmagazin vom 02.12.2015 zum Schiedsverfahren zwischen Michel Platini und der FIFA vor dem Internationalen Sportschiedsgerichtshof im Stadium des einstweiligen Rechtsschutzes:
https://www.youtube.com/watch?v=cNd8zSTLWNw

Nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission zur vorläufigen Suspendierung, der Entscheidung der FIFA-Berufungskammer und der anschließenden Anrufung des Court of Arbitration  for Sport (CAS) in Lausanne durch Michel Platini unter
https://mariusbreucker.wordpress.com/2016/02/26/cas-schiedsverfahren-ueber-vorlaeufige-sperre-platinis-durch-fifa-ethikkommission-youtube/

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