„Die Grenzen der Sportgerichtsbarkeit diskutieren“ – Anwalt Marius Breucker über Konsequenzen aus dem Fall Pechstein

eingestellt am 20.03.2010

Stuttgart, 21.03.2010 - Die Autonomie des Sports ist ein hohes Gut. Dies betonte der Sportrechtler Marius Breucker im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung anlässlich der Diskussion um das umstrittene Urteil im Fall Pechstein. Zugleich wies er darauf hin, dass diese Autonomie gefährdet sei: „Das System ist an einem Punkt, an dem es zu komplex zu werden droht“, sagte Breucker mit Blick auf die Schwierigkeiten, den komplizierten Sachverhalt um die erhöhten Blutwerte Claudia Pechsteins in den Griff zu bekommen.

Mehrere hochrangige medizinische Experten waren im Verlauf des Verfahrens der Internationalen Eisschnelllauf Union (ISU) gegen die Athletin Claudia Pechstein zu dem Ergebnis gekommen, dass die anormalen Blutwerte der Athletin auf eine Blutanomalie – und damit nicht auf Doping – zurückzuführen sein können. Gleichwohl hatte der Court of Arbitration Sport (CAS) die von der ISU verhängte, zweijährige Sperre gegen die Athletin bestätigt. Nach dem umstrittenen Schiedsspruch entflammte die Diskussion um den indirekten Dopingnachweis. Aufgrund der weitreichenden Wirkungen eines zweijährigen Berufsverbotes erhebt sich die Frage, ob und inwieweit Sportgerichte berufen und in der Lage sind, solche Sanktionen zu verhängen. „Über sportspezifische Spielregeln sollten ausschließlich die Sportverbände und die Sportgerichte ohne staatliche Einflussnahme entscheiden“, sagte Marius Breucker. „Wir müssen aber die Frage diskutieren, wo die Grenzen zwischen Spielregeln und Rechtsregeln verlaufen, wenn es um schwerwiegende Grundrechtseingriffe geht“, ergänzte der Stuttgarter Jurist.



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