„ISU muss Doping nachweisen“ – Anwalt Marius Breucker zum Fall Pechstein

eingestellt am 20.08.2009

Sowohl die Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) als auch die Athletin Claudia Pechstein haben gegen den Beschluss der Disziplinarkommission des Internationalen Eisschnelllauf Verbandes (ISU) Berufung zum Court of Arbitration for Sport (CAS) eingelegt. DESG-Anwalt Marius Breucker erläutert die Rolle des Deutschen Verbandes im Verfahren:

Die ISU hatte Klage gegen die Athletin erhoben. Im ersten Schritt sehen die Statuten der ISU vor, dass über eine solche Anklage ein ISU-eigenes Organ, die „Disciplinary Commission“ entscheidet. Es handelt sich dabei nicht um ein Schiedsgericht, da die Athletin keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums hat. Die Disziplinarkommission der ISU entschied mit Beschluss vom 1. Juli 2009, die Athletin zu sperren. Die Athletin wehrt sich nunmehr vor dem CAS gegen diese Sperre, die ihrer Überzeugung nach zu Unrecht erfolgte. Die Statuten der ISU sehen vor, dass der nationale Verband der betroffenen Athletin am Verfahren teilnimmt. Die DESG ist also gleichsam in der Rolle eines „Beigeladenen“ und nicht Partei des Rechtsstreits. Ankläger ist allein die ISU. Die Athletin ist alleinige Beklagte. Die DESG hat aber ein legitimes Interesse daran, dass der Sachverhalt objektiv aufgeklärt wird. „Die DESG verfolgt einen hundertprozentigen Anti-Dopingkurs“, stellt Anwalt Marius Breucker klar. „Wer gedopt hat, muss gesperrt werden.“ Genauso müsse aber gelten, dass eine Dopingsperre im Falle eines tatsächlich festgestellten Verstoßes verhängt wird. Eine Sperre aufgrund bloßen Verdachts dürfte es nicht geben. „Die ISU muss den Dopingverstoß beweisen. Dies verkannte die Disziplinarkammer, die letztlich der Athletin aufgab, ihre Unschuld zu beweisen. Dies widerspricht aber den Statuten. Damit wird die Legitimation des Anti-Dopingkampfes in Frage gestellt“, betonte Marius Breucker.


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Marius Breucker: "Indirekten Dopingnachweis nicht leichtfertig und voreilig einsetzen".


Der Anwalt ist seit Jahren im Anti-Dopingkampf engagiert und unter anderem regelmäßig für die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) tätig. Über das Vorgehen der ISU zeigte er sich verwundert: „Bei aller Zurückhaltung – es ist unverständlich, weshalb die ISU in diesem Fall eine Sperre aussprach, obwohl noch kein Dopingnachweis vorliegt. Damit wird dem Anti-Dopingkampf unter Umständen ein Bärendienst erwiesen“, warnt Breucker. Denn der indirekte Nachweis sei, so der Stuttgarter Sportjurist, ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Doping. Er dürfte aber nicht voreilig und leichtfertig verwendet werden. Im Gegenteil, sagt Marius Breucker: „Gerade bei einem indirekten Nachweis, der sich allein auf Indizien gründet, muss man besondere Sorgfalt walten lassen. Ich gehe davon aus, dass dies beim CAS geschehen wird.“



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