Amtsgericht Stuttgart: „Becherwerfer“ wegen Körperverletzung verurteilt

eingestellt am 27.02.2008

Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den „Becherwerfer“ der am 25. Oktober 2006 für den Abbruch des DFB-Pokalspiels der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC Berlin gesorgt hatte, wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte hundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Gegen den 39-jährigen Angeklagten war ein Strafbefehl ergangen. Ihm war vorgeworfen worden, durch den Wurf eines Hartplastikbechers den Linienrichter im Pokalspiel der Kickers gegen Hertha BSC Berlin getroffen zu haben. Der Linienrichter war bewusstlos zusammengesackt. Schiedsrichter Weiner hatte die Partie daraufhin abgebrochen. Der Angeklagte hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, nahm diesen aber nach der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Stuttgart wieder zurück. Der Angeklagte hatte zugegeben, einen Hartplastikbecher auf das Spielfeld geworfen zu haben, nachdem es zu mehreren umstrittenen Schiedsrichterentscheidungen gekommen war. Unklar und bis zuletzt vom Angeklagten bestritten war aber, ob es sein Becher war, der den Linienrichter getroffen und niedergestreckt hatte. Nachdem mehrere Zeugen und bestätigten, dass der Becher des Angeklagten getroffen hatte, nahm dieser seinen Strafbefehl zurück. Damit ist die Strafe rechtskräftig.

„Nachdem die Verursachung strafrechtlich festgestellt ist, können nun zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden“, sagte Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker, der das Strafverfahren vor dem Amtsgericht für die Stuttgarter Kickers beobachtet hatte. Denn der Becherwurf hatte für die Kickers nicht nur zur Folge, dass das Spiel gegen Hertha BSC mit 0:2 verloren gewertet wurde. Darüber hinaus mussten die Kickers eine Vertragsstrafe an den DFB bezahlen und ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die so gezahlten beziehungsweise entgangenen Gelder wollen die Kickers vom Täter zurückverlangen. „Wer gegen den Zuschauervertrag verstößt, muss dem Verein zivilrechtlich den entstandenen Schaden ersetzen“, so Anwalt Marius Breucker. Sollte der Betroffene nicht freiwillig bezahlen, wird wohl eine Klage vor dem Landgericht Stuttgart unausweichlich sein. Der Sportjurist sieht hierfür gute Chancen: „Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem vergleichbaren Fall im Jahr 2006 entschieden, dass die Störer dem Verein sämtliche Schäden erstatten müssen. Dazu zählt ausdrücklich auch eine Vertragsstrafe des DFB“, so Marius Breucker. Das DFB-Pokalspiel der Kickers hat also nach dem strafrechtlichen auch noch ein zivilrechtliches Nachspiel.

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Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker



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