Anti-Doping-Gesetz: Deutschland macht ernst

eingestellt am 27.09.2014

In der Sendung "Sport am Sonntag" vom 28.09.2014 berichtete der Deutschlandfunk über das geplante Anti-Doping-Gesetz in Deutschland. Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Anti-Doping-Experte Marius Breucker nahm aus juristischer Sicht Stellung.

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt die Dopinggesetzgebung verschärfen zu wollen. Nun gibt es einen ersten Entwurf, der dem Deutschlandfunk vorliegt. […]

Bisher sind die relevanten Anti-Doping-Vorschriften im Arzneimittelgesetz festgehalten, die nur die Hintermänner bei Dopingvergehen im Visier haben. Die Bundesregierung strebt nun ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz an, bei dem der Sportler im Zentrum steht. Mit dem Gesetz soll sowohl die Gesundheit der Sportler geschützt als auch die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben gesichert werden.

Der Kern des Entwurfs: Ein generelles Dopingverbot im Sport. Sowohl im Training als auch im Wettkampf. Sportlern, die dopen, drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Besitz von Dopingmitteln soll verboten werden

Und damit nicht genug. Auch schon der Besitz von Dopingmitteln - egal welcher Menge - soll Sportlern verboten werden - die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. So heißt es im Entwurf: Es ist verboten, ein Dopingmittel zum Zwecke des Dopings zu erwerben oder zu besitzen.

Für den Sportrechtler Marius Breucker ist dieser Entwurf ein Paradigmenwechsel in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung. Erstmals würde der Athlet unter Strafe gestellt. "Das Strafrecht ist das schärfste Schwert, das dem Staat im rechtlichen Bereich zur Verfügung steht. Die Regelungen, die jetzt auch das Eigendoping und den bloßen Besitz von Dopingmitteln durch den Sportler unter Strafe stellen, sind schon weitreichend. Es bedeutet, dass eine positive Dopingprobe künftig immer einen Anfangsverdacht für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liefern wird. Es bedeutet aber auch, dass die Sportler sorgsam darauf achten müssen, was sie künftig in ihre Reiseapotheke packen, denn auch der bloße Besitz eines Dopingmittels und das Mitführen, würde schon, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, einen Anfangsverdacht begründen." […]

Quelle: Deutschlandfunk



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