Antidoping-Symposium des Thüringischen Justizministeriums in Erfurt am 15. Oktober 2013

eingestellt am 14.10.2013

Antidoping-Symposium des Thüringischen Justizministeriums in Erfurt

am 15. Oktober 2013

 

 

Unter dem Titel „Was soll und was kann ein Antidoping-Gesetz?“ diskutierten auf Einladung des Thüringischen Justizministers Experten aus Medizin, Sport und Recht am 15. Oktober 2013 in Erfurt die Vor- und Nachteile und die Möglichkeiten eines Antidoping-Gesetzes.

 

Nach einem Grußwort des Thüringischen Justizministers Dr. Holger Poppenhäger referierte unter der Moderation des Ministerialdirigenten im Wissenschaftsministerium, Dr. Wolfram Eberbach, zunächst Professor Dr. Wilhelm Bloch zum Thema „Doping: Was wird heute verwendet – was morgen?“. Professor Bloch führte anschaulich vor Augen, welche biochemischen Analyse- und Nachweismethoden für Dopingsubstanzen und -methoden derzeit und in Zukunft möglich sind. Im Anschluss legte Dr. Hans Geyer unter dem Titel „Wie wird der Abstand zwischen Dopern und Dopinganalytik verkürzt?“ anschaulich dar, welche Dopingmittel und -methoden derzeit zur Anwendung kommen, nicht zuletzt im Freizeit- und Fitnesssport.

 

Aus juristischer Perspektive schilderte Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker von der Kanzlei Wüterich Breucker Aufgaben und Rolle der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) im Antidopingkampf. Er betonte, dass neben der erforderlichen Prävention ein Schwerpunkt auf die effektive und intelligente Kontrolle gelegt werden müsse. Derzeit würden zu oft die Unachtsamen und zu selten die „professionellen“ Doper erwischt. Eine etwaige Strafbarkeit des Sportlers könne nur ein Mosaikstein im verstärkten Kampf gegen Doping sein. Dabei liefere der baden-württembergische Ansatz eines Dopingbetrugs für dopende Berufssportler im Hinblick auf das Schutzgut der Lauterkeit des Wettbewerbs einen inhaltlichen tragfähigen Ansatz. Für die Praxis bedeutsam sei ein verbesserter und gesetzlich eindeutig geregelter Informationsaustausch zwischen staatlichen (Ermittlungs-) Behörden und den Anti-Doping Organisationen, namentlich WADA und NADA.

 

Dies bestätigte der Vorstand Recht und Chefjustitiar der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), Dr. Lars Mortsiefer, in seinem anschließenden Vortrag unter dem Titel „NADA, Dopingbekämpfung: Was wird heute getan – was würde man gern tun?“. Er verwies auch auf die Notwendigkeit einer angemessenen finanziellen Ausstattung der NADA, um allen vorgesehenen Aufgaben, namentlich Prävention und effektive Kontrolltätigkeit effektiv nachkommen zu können.

 

Aus Sicht des Deutschen Olympischen Sportbundes referierte der Vorsitzende der Konferenz der Spitzenverbände zur bestehenden Zweispurigkeit des sportrechtlichen und staatlichen Antidopingkampfes. Der Antidopingkampf ruhe auf beiden Säulen, die sich wechselseitig sinnvoll ergänzen und nicht behindern sollten. Ob und inwieweit hierfür ein Antidoping-Gesetz im Sinne einer Zusammenfassung bestehender Regeln oder auch in Einzelfällen ergänzende Vorschriften erforderlich seien, bedürfe der sorgfältigen Analyse. Dr. Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletikverbandes, forderte eine konsequente Strafbarkeit des dopenden Athleten einschließlich der Strafbarkeit des Besitzes geringer Mengen verbotener Subtanzen. Professor Dr. Dr. Heiko Striegel, Antidoping-Beauftragter des Landessportverbandes Baden-Württemberg und Mannschaftsarzt des VfB Stuttgart, wies auf die Notwendigkeit hin, das Umfeld eines dopenden Athleten zu erforschen und, soweit möglich, an weiteren Aktivitäten zu hindern. Dies sei mitentscheidend, um eine Rückkehr des Athleten in ein „Doping-Umfeld“ zu verhindern. Striegel betonte die Notwendigkeit frühzeitiger Präventionsmaßnahmen im Jugend- und Nachwuchsbereich, um über einen Bewusstseinswandel langfristig effektiv gegen Doping vorgehen zu können.

 

In der anschließenden Podiumsdiskussion tauschten die Referenten unter Moderation von Frau Christine Koch von der Süddeutschen Zeitung ihre Positionen aus und schilderten anschaulich die Erfolge wie auch die Defizite des derzeitigen Antidopingkampfes

 

Konsens bestand darüber, dass sich sportrechtliche und staatliche Sanktionsverfahren nicht ausschließen, sondern – je nach gesetzlicher Ausgestaltung – effektiv und sinnvoll ergänzen können.

 

 

Presseerklärung anlässlich des Antidoping-Symposiums am 15. Oktober 2013


PK-Symposium-15-10-2013.pdf

http://www.thueringen.de/th4/justiz/aktuelles/medieninformationen/74951/index.aspx

Auszug-Presseberichterstattung-Thueringer-Allgemeine-16-10-2013.pdf

Flyer-Doping-Symposium.pdf


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