Arbeitsrechtlicher Status von Stützpunkttrainern - Angestellte oder freie Mitarbeiter?

eingestellt am 07.05.2020

Der DFB steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei den Stützpunkttrainern um freie Mitarbeiter handelt. Dies hat zur Folge, dass der DFB während der Corona-bedingten Tätigkeitsverbote kein Honorar auszahlt, da Leistungen in dieser Zeit nicht erbracht werden können. Würde es sich bei den Stützpunkttrainern dagegen um Arbeitnehmer handeln, so trüge nach herrschender Auffassung der DFB das „Betriebsrisiko“, also das Risiko, trotz Unmöglichkeit der Arbeitsleistung Gehalt zahlen zu müssen.

 

Die Frage, ob es sich bei Trainern um freie Mitarbeiter oder Arbeitnehmer handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist im Wege einer Gesamtschau zu bewerten. Ist der Trainer in seiner Tätigkeit im Wesentlichen weisungsgebunden und in die betrieblichen Abläufe des Verbandes eingebunden, handelt es sich um einen Arbeitnehmer; kann der Trainer dagegen seine Tätigkeit im Wesentlichen selbst bestimmen und frei entscheiden, ob, wann und wie er tätig wird, ist er freier Mitarbeiter.

 

Die Stuttgarter Nachrichten stellen hierzu die Frage: „Ist das Vorgehen des DFB rechtlich wasserdicht?“ Im Weiteren heißt es (Zitat):

 

„Der  DFB stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich um freie Mitarbeiter handelt. Eindeutig ist das nicht: Wer regelmäßig Training nach inhaltlichen Vorgaben des Verbandes erteilt, kann durchaus Arbeitnehmer sein.“, sagt der Stuttgarter Rechtsexperte Marius Breucker auf Nachfrage. „Der arbeitsrechtliche Status ist insbesondere für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen von grundlegender Bedeutung: Wenn sie nicht als freie Mitarbeiter anerkannt werden, müsste der DFB Sozialversicherungsabgaben entrichten und würde die Zahl der Trainer auf Dauer vermutlich reduzieren. Die Trainer müssen also auch vor diesem Hintergrund überlegen, ob es für sie unter dem Strich sinnvoll ist, auf einen Status als Angestellter zu pochen.“



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