ARD-„tagesthemen“: Stellungnahmen zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes

Veröffentlicht am 20.03.2015

ARD-„tagesthemen“: Stellungnahmen zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes
In den „tagesthemen“ vom 11. November 2014 stellte die ARD den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Anti-Doping-Gesetz vor. Erstmals sollen auch dopende Athleten bestraft werden können. Künftig könnten dopende Sportler damit nicht nur vor Sportgerichten, sondern auch vor staatlichen Gerichten angeklagt werden. Die ARD sammelte Reaktionen aus Sport, Justiz und Politik. Als Rechtsexperte nahm Rechtsanwalt Marius Breucker von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker Stellung.

Der erfolgreiche Radsportler Marcel Kittel, ein erklärter Dopinggegner, begrüßte den Gesetzentwurf: „Es geht darum, die sauberen Sportler zu schützen und diejenigen zu verfolgen, die den Sport am Ende in ein schlechtes Licht rücken.“ Die künftige Parallelität von Sportgerichtsverfahren und staatlichen Strafverfahren sieht Sportrechtsexperte Marius Breucker nicht als Problem: Die Verfahren folgten eigenen Regeln, insbesondere gelte „ein anderer Beweismaßstab“. So müsse im Strafrecht „die Strafbarkeit mit einem strengen Beweismaßstab nachgewiesen werden“. Dagegen bleibt es im sportgerichtlichen Verfahren bei den zivilrechtlichen Beweisregeln. So ist es weiterhin möglich, dass der Athlet nach dem Grundsatz der „strict liability“ bei Auffinden einer verbotenen Substanz in seinem Körper nachweisen muss, wie die Substanz in seinen Körper gekommen ist, um den Anscheinsbeweis eines Dopingverstoßes zu widerlegen. Solch unterschiedliche Beweismaßstäbe gibt es aber auch derzeit schon. So kann etwa ein Spieler nach einem Foul wegen einer Roten Karte sportrechtlich gesperrt werden und in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung freigesprochen werden. An dieser Zweispurigkeit würde sich durch das geplante Anti-Doping-Gesetz nach Einschätzung von Anwalt Marius Breucker nichts ändern: „Es kann weiterhin sein, dass jemand im staatlichen Strafverfahren freigesprochen wird, während er im sportrechtlichen Verfahren verurteilt wird“, so Rechtsanwalt Marius Breucker.

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Rechtsanwalt Marius Breucker (Stuttgart): Strafrecht und Sportrecht folgen anderen Beweismaßstäben.


Gegen den Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes sprach sich Renate Künast aus: „Es macht keinen Sinn, einfach für alle Staatsanwälte die Türen zu öffnen und jedes Gramm schon im Besitz strafbar zu machen. Wo ist denn da der Unrechtsgehalt?“, kritisierte die Grünen-Politikerin. Radprofi Marcel Kittel sieht dagegen im geplanten Gesetz auch ein Signal für den sauberen Sport: „Ein wichtiger Punkt ist, klar zu machen, dass Doping Betrug ist und dementsprechend verfolgt werden kann.“

Unter sportpolitischen wie unter juristischen Gesichtspunkten wird der Entwurf noch diskutiert. Verbesserungsbedarf sehen Sportsrechtsexperten etwa in einer eindeutigen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Schiedsvereinbarungen zwischen Sportlern und Sportverbänden zulässig sind. Das Oberlandesgericht München hatte jüngst im Schadensersatzprozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein entschieden, dass Schiedsvereinbarungen zwischen einem Athleten und einem Monopol-Sportverband gegen das Kartellrecht verstoßen, wenn der Verband die Teilnahme am Sportwettbewerb von der Unterzeichnung abhängig macht. Die Revision zum Bundesgerichtshof läuft.

Auch die Frage, wie in die Strukturen des Dopings eingedrungen werden kann, ist Gegenstand der Diskussion. Während der Welt Anti-Doping Code und ihm folgend die meisten Anti-Dopingregeln der Sportverbände eine Kronzeugenregelung vorsehen, fehlt diese bislang im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Rechtsanwalt Marius Breucker plädierte in den „tagesthemen“ dafür, den Entwurf in diesem Punkt zu ergänzen: „Es wäre meines Erachtens konsequent, wenn man auch im staatlichen Anti-Doping-Gesetz eine solche Kronzeugenregelung aufnehmen würde. Denn nur über die Aussagen von Kronzeugen kommt man letztlich in dieses abgeschottete Systems des Dopings“.

Ausführliche Informationen zum Bericht der ARD-tagesthemen über den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes:

https://mariusbreucker.wordpress.com/2015/03/16/auch-sportler-wollen-nicht-ins-gefangnis-reaktionen-auf-das-geplante-anti-doping-gesetz/


Einen Ausschnitt des Berichtes der ARD mit den rechtlichen Bewertungen durch Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker finden Sie unter

https://www.youtube.com/channel/UCLJwdp3PzUwLs5E0jouDOcg