Auswirkungen der Corona-Krise im professionellen Sport - Marius Breucker im Interview

eingestellt am 20.03.2020

Behördlich verfügte Verbote der Nutzung von Vereinsanlagen und der Sportausübung in den Vereinen führen dazu, dass die Vereine ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben und die Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen können. Damit ist die Ausübung der Arbeit rechtlich unmöglich. Während dies in Verträgen normalerweise dazu führt, dass die wechselseitigen Leistungspflichten komplett entfallen, ordnet die herrschende Meinung dieses Risiko im Arbeitsrecht im Zweifel den Arbeitgebern zu: Diese haben grundsätzlich dafür zu sorgen, dass die Ausübung der Arbeit möglich ist. Wenn ihnen dies nicht gelingt, bleiben sie nach den Grundsätzen der Betriebsrisikolehre zur Lohnzahlung verpflichtet, auch wenn der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann. Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn das Risiko im Betrieb des Arbeit Gebers angelegt ist.

Ob dies in Fällen einer Pandemie der Fall ist, ist eine Frage der Betrachtung: Der Corona-Virus trifft alle Betriebe und alle Menschen in gleicher Weise, so dass man argumentieren kann, ein Corona-bedingtes Verbot und eine damit verbundene Schließung sei nicht speziell im Betrieb eines Sportvereins angelegt. Nach anderer, wohl herrschender Ansicht ist dagegen entscheidend, dass der Betrieb eines Sportvereins auf die Nutzung von Sportanlagen angewiesen ist – wird die Benutzung von Sportanlagen verboten, realisiert sich also ein im Betrieb angelegtes Risiko.

Zudem können die Vereine mit den Angestellten - auch noch nachträglich -  Kurzarbeit vereinbaren und bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld (KuG) beantragen, so dass ein Teil des Risiko abgefedert wird. Daneben besteht unter Umständen die Möglichkeit, für etwaige Schäden Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu beantragen.

Das gesamte Interview finden Sie in der Printausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 20. März 2020 und unter folgendem Link:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sportrechtsexperte-ueber-moegliche-folgen-der-coronakrise-dann-waere-rb-leipzig-deutscher-meister.e0126d27-ae46-43cd-83ff-6da1a8f8578e.html?reduced=true

 



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