Bis zu drei Jahre Haft für Dopingsünder

eingestellt am 28.09.2014

Die Welt informierte am 29.09.2014 über den durch das Innen- und Justizministerium vorgelegten Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland. Der Stuttgarter Sportrechtler Marius Breucker und der Marburger Strafrechtsexperte Dieter Rössner bewerten den Entwurf als weitreichend.

Innen- und Justizministerium haben einen erstaunlich weitreichenden Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland vorgelegt. Künftig müssen demnach auch dopende Sportler den Staatsanwalt fürchten.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Preisgeld-Entzug und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit: Ein Anti-Doping-Gesetz für Deutschland nimmt konkrete Formen an und würde im Falle der Umsetzung auf Doper aller Voraussicht nach weit höhere Abschreckung ausüben. Der neue Gesetzentwurf aus den Bundesministerien für Justiz und Inneres, der dem Deutschlandfunk und der "Berliner Zeitung" vorliegt, reicht wesentlich weiter als die bestehende Regelung. […]

Strafrechtsexperte Dieter Rössner ist voll des Lobes

Eine Befürchtung des DOSB wird mit dem geplanten neuen Gesetz wohl nicht wahr werden: Die Sportgerichtsbarkeit soll dadurch nicht geschwächt werden. Unter anderem ermächtigt die neue Gesetzgebung laut Entwurf die Verbände ausdrücklich zum Abschluss der derzeit heftig umstrittenen Schiedsvereinbarungen.

Voll des Lobes zeigte sich der emeritierte Strafrechtsprofessor Dieter Rössner, der immer wieder zum Thema publiziert hat, für den Entwurf. Der Experte aus Marburg sprach von einer "gelungenen Steilvorlage für einen sauberen Sport". Der Gesetzgeber schütze nicht nur – wie bislang im Arzneimittelgesetz – die Gesundheit von Athleten, sondern auch die Grundwerte des Sports für Fairness und Chancengleichheit. […]

Nur eine Kronzeugenregelung fehlt offenbar im Entwurf

"Die Regelungen, die jetzt auch das Eigendoping und den bloßen Besitz von Dopingmitteln durch den Sportler unter Strafe stellen, sind schon weitreichend. Es bedeutet, dass eine positive Dopingprobe künftig immer einen Anfangsverdacht für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liefern wird", sagt der Sportrechtler Marius Breucker.

Auch werden Synergien besser genutzt. Staatsanwälte können anders als bisher der Nada in Zukunft ihre Ermittlungsergebnisse einfacher zur Verfügung stellen. "Ein scharfes Schwert", nennt Rössner im Gespräch mit der "Berliner Zeitung" den Entwurf. […]

Quelle: Die Welt

Link: www.welt.de


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