CAS-Verfahren über provisorische Sperre Michel Platinis durch die FIFA-Ethikkommission

eingestellt am 30.11.2015

Der Court of Arbitration for Sport (CAS) entscheidet in diesen Tagen, ob die FIFA-Ethikkommission gegen Michel Platini eine provisorische Sanktion in Form einer 90-Tagessperre verhängen durfte. Voraussetzung für eine solche vorläufige Sperre ist nach Artikel 83 Absatz 1 Satz 1 FIFA-Ethikreglement der Verdacht eines Verstoßes gegen das FIFA-Ethikreglement. Dabei wird es sich um einen begründeten Verdacht handeln müssen. Denn eine bloße subjektive Vermutung wird für eine solche Maßnahme nicht ausreichen. Vielmehr müssen objektive Tatsachen vorliegen, die einen solchen Verdacht rechtfertigen.

In Betracht kommt nach dem öffentlich bekannten Sachverhalt ein Verstoß gegen das Verbot von Interessenkonflikten. So soll nach übereinstimmenden Darstellungen der Beteiligten Michel Platini im Februar 2011 eine Zahlung in Höhe von zwei Millionen Schweizer Franken erhalten haben. Dabei soll es sich, so Platini, um die Vergütung für Beratertätigkeiten in den Jahren 1999 bis 2002 gehandelt haben. Grundlage sei eine mündliche Vereinbarung mit dem FIFA-Präsidenten Josef Blatter. Nach Artikel 19 Absatz 2 FIFA-Ethikreglement hat jeder Funktionär Situationen zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen können. Ein Interessenkonflikt in diesem Sinne liegt vor, wenn eine Person private oder persönliche Interessen hat oder zu haben scheint, die eine integre, unabhängige und zielgerichtete Erfüllung ihrer Pflichten beeinträchtigen. Ob eine solche Situation vorlag, als Michel Platini im Februar 2011 eine Zahlung von der FIFA annahm, wird vom CAS zu prüfen und zu bewerten sein. Dabei wird der CAS alle Umstände des Falles in Betracht ziehen. Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge wirksam. Dem CAS wird es obliegen, den Vortrag der Parteien zu bewerten und sich eine Überzeugung zu bilden.

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Im einstweiligen Rechtsschutz erfolgt in der Regel eine Interessenabwägung. Demnach muss der CAS berücksichtigen, welche Folgen die vorläufige Maßnahme hat und ob unwiederbringliche Nachteile drohen, wenn die Entscheidung im Hauptsacheverfahren anders ausfallen sollte. Wenn etwa durch die vorläufige Suspendierung die Wahl zum FIFA-Präsidenten unmöglich würde, so würden dadurch unter Umständen Fakten geschaffen, die nicht mehr revidiert werden können. Dies wird der CAS zu berücksichtigen haben, wenn die Tatsachen des Falles noch nicht abschließend feststehen und daher noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. "Wenn Michel Platini durch die vorläufige Sperre an der Kandidatur für die FIFA-Präsidentschaft gehindert würde und ihm dadurch ein unwiederbringlicher Nachteil drohte, so wird der CAS die vorläufige Suspendierung im Zweifel aufzuheben haben", so Rechtsanwalt Marius Breucker gegenüber der ARD.

Vergleiche zur Rechtsprechung des Court of Arbitration for Sport (CAS) auch:

http://de.scribd.com/doc/229350153/Marius-Breucker-Aus-Causa-Pechstein-Lernen#scribd


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