Court of Arbitration for Sport entschied in „Causa Erfurt“

eingestellt am 22.07.2013

Nach mündlicher Verhandlung am 14. Mai 2013 entschied der Court of Arbitration for Sport (CAS) mit Schiedsspruch vom 19. Juli 2013 im Rechtsmittelverfahren der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) gegen einen Radsportler über die UV-Blutbehandlung in der „Causa Erfurt“.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Entnahme, UV-Bestrahlung und anschließende Rückführung von Eigenblut im Zeitraum vor 2011 eine „verbotene Methode“ im Sinne der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) war. Der CAS entschied, dass die in Artikel M 1.1 der WADA-Verbotsliste genannten Formen des Blutdopings im Zeitraum vor 2011 nur insoweit verboten waren, als sie zu einer Erhöhung des Sauerstofftransfers geeignet sind. Dies sei bei der Blutbehandlung in der „Causa Erfurt“ nicht erwiesen. Daher sei der objektive Tatbestand einer verbotenen Methode nicht erfüllt. Hinzu kam im konkreten Fall, dass der betroffene Athlet nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe.

Auf Antrag der NADA entschied der CAS darüber hinaus grundsätzlich über die Frage, ob es sich bei der Entnahme, UV-Bestrahlung und Rückführung von Eigenblut im Zeitraum vor 2011 generell um eine verbotene Methode im Sinne der WADA-Verbotsliste handelte. Der internationale Sportschiedsgerichtshof stellte ausdrücklich fest, dass der Tatbestand einer verbotenen Methode nach der damaligen Verbotsliste nicht erfüllt sei.

NADA-Anwalt Dr. Marius Breucker aus Stuttgart erklärte: „Aufgrund des Feststellungsantrages entschied das Schiedsgericht nicht nur über den individuellen Fall. Es entschied vielmehr auch über die umstrittene Frage, ob eine UV-Bestrahlung des Blutes vor dem Jahr 2011 eine verbotene Methode im Sinne der WADA-Verbotsliste war.“


Die Pressemitteilung der NADA vom 22.07.2013 können Sie auf der Webseite der NADA einsehen.

Entscheidung des Court of Arbitration for Sport (CAS):


http://www.tas-cas.org/recent-decision


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