DESG-Anwalt: „Kleines Beben in Sportgerichtsbarkeit“

eingestellt am 25.02.2014

In der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 26.02.2014 es um Veränderungen in der Sportgerichtsbarkeit.

„München (dpa) - Marius Breucker, der Anwalt der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG, hat das Gerichtsurteil zur Schadensersatzklage von Claudia Pechstein als „kleines Beben der Sportgerichtsbarkeit“ bezeichnet. 

Das Landgericht München I hatte die geschlossenen Schiedsvereinbarungen Pechsteins mit den Verbänden für unwirksam erklärt. Damit stellte die Kammer zugleich das gesamte System der Sportgerichtsbarkeit infrage.

Breucker machte aber darauf aufmerksam, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. „Es muss abgewartet werden, ob das Gericht seine Entscheidung nach den Maßstäben deutschen oder schweizer Rechts gefällt hat. Im Verfahren Pechstein gegen die DESG konnte nur das deutsche Recht zur Anwendung kommen. Und wir wissen noch nicht, ob auch nach Schweizer Recht geprüft wurde, wo der Sportgerichtshof CAS und viele internationale Fachverbände ihren Sitz haben. Sollte dies der Fall sein, wären die Auswirkungen noch größer“, sagte Breucker am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa.

Zur Ablehnung des Schadenersatzes für Pechstein durch das Gericht sagte Breucker: „Grundlage des Urteils ist ein gültiger Schiedsspruch, selbst wenn dieser vielleicht fehlerhaft war. Das Gericht hat diesmal nicht geprüft, ob die Entscheidung des CAS inhaltlich richtig war.“ Dies könne aber bei der möglichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht der Fall sein.“



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