DESG-Rechtsanwalt Marius Breucker zum Fall Pechstein: „ISU handelte voreilig“

eingestellt am 09.07.2009

München, 10. Juli 2009 - Am 1. Juli 2009 sperrte die Disziplinarkommission der International Skating Union (ISU) die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein für zwei Jahre. Der Vorwurf der ISU lautet, Pechstein habe über Jahre hinweg ihr Blut manipuliert. Diese Schlussfolgerung zieht die ISU aus erhöhten und schwankenden Werten von jungen roten Blutkörperchen (Retikulozyten) in Pechsteins Blut.

Auf einer Pressekonferenz der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) in München kritisierte der Sportrechtler Dr. Marius Breucker das Vorgehen der ISU: Die Anklage sei aufgrund eines einzigen auffälligen Blutwertes erhoben worden, ohne dass die Ursache für diesen Wert hinreichend aufgeklärt worden sei. „Wenn der Verband mit dem Indizienbeweis vorgeht, dann ist es seine Aufgabe, dass er allen möglichen Ursachen nachgeht, ehe er eine Entscheidung fällt. Das ist nicht geschehen“, erklärte Breucker. Die Stuttgarter Sportrechtskanzlei Wüterich Breucker vertritt die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft im Verfahren der ISU gegen Pechstein. Die DESG ist dort als Beigeladener in einer Beobachterrolle beteiligt.

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Breucker verwies darauf, dass als Ursache für die Retikulozytenwerte auch eine Krankheit oder eine Blutanomalie in Betracht komme. Solche, von Experten für möglich gehaltenen „Reserveursachen“ habe die ISU nicht untersucht, obwohl sie verpflichtet sei, den Verstoß gegen Anti-Dopingbestimmungen zu beweisen. Wenn ein auffälliger Wert sowohl durch Doping als auch auf andere Weise zustande kommen kann, müsse der Verband das ihm Mögliche und Zumutbare tun, um eine andere Verursachung auszuschließen, bevor er vorschnell die Schlussfolgerung zieht, die Werte könnten nur auf Doping beruhen. „Weshalb der Verband das nicht getan hat, ist unverständlich“, sagte Breucker.

Zwar seien für die Erhebung einer Anklage bestimmte Fristen nach Kenntnis von einem Dopingverstoß vorgeschrieben; die ISU wäre aber nicht gehindert gewesen, nach einer fristwahrenden Anklageerhebung das Verfahren solange auszusetzen oder ruhen zu lassen, bis die Ursache der erhöhten Retikulozytenwerte verlässlich geklärt seien.

Sowohl die Athletin als auch die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft wollen gegen den Entscheid der ISU-Disziplinarkommission Rechtsmittel vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne einlegen. „Wir gehen davon aus, dass der CAS die Anforderungen an den Dopingnachweis zutreffend beurteilt und für eine objektive Aufklärung des Sachverhaltes sorgt. Dies ist das erklärte Ziel der DESG“, sagte der Stuttgarter Sportrechtsanwalt mit Blick auf das anstehende Schiedsverfahren.


Bericht zur Pressekonferenz der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft am 09.07.2009 in München:

http://www.welt.de/sport/article4092194/Verband-stuetzt-Pechstein.html





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