Dürfen Fußballer streiken?

eingestellt am 03.09.2021

Die Stuttgarter Nachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 31. August 2021 über die Spieler Filip Kostic von Eintracht Frankfurt und Marco Friedl von Werder Bremen und beleuchten die Frage, ob professionellen Fußballspielern ein Streikrecht zusteht. Der Stuttgarter Anwalt Dr. Marius Breucker von der Kanzlei Wüterich Breucker weist darauf hin, dass das bewusste Versäumen eines Trainings oder eines Wettkampfs zwar häufig als „Streik“ bezeichnet wird, dass es aber im professionellen Fußball in Deutschland bislang keine tarifvertragsfähigen Parteien und damit auch kein „Streikrecht“ gibt. Wenn sich ein Spieler der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung verweigert, handelt es sich juristisch also um, eine Vertragspflichtverletzung, die arbeitsvertragliche Sanktionen und möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.

Die Stuttgarter Nachrichten schreiben hierzu unter anderen: „Streikende Fußballer? Ist so etwas rechtlich überhaupt zulässig?. „Landläufig wird das streiken genannt, aber eigentlich ist es Arbeitsverweigerung. Die Spieler haben kein Streikrecht“, erklärt der Stuttgarter Rechtsanwalt und Sportrechtsexperte Marius Breucker. Kostic und Friedl würden „Vertragsbruch“ begehen, wenn sie dem Training oder Spiel fernbleiben. „Ein Spieler sollte sich zur Verfügung stellen, solange er bei uns unter Vertrag steht“, machte auch Bremens Sportchef Frank Baumann im Fall von Friedl [deutlich].

Die Vereine können mit verschiedenen Möglichkeiten auf „streikende“ Profis reagieren, sagt Breucker. Ob die am Ende aber helfen, steht auf einem anderen Papier. Eine Abmahnung sei beispielsweise denkbar. Oder eine Geldstrafe, wenn jene im Vertrag festgesetzt ist. Und wenn alles nichts hilft: Die Kündigung. Das Problem dabei: „Der Spieler würde dann genau das erreichen, was er wollte“, sagt Breucker.

Natürlich könnten die Clubs mit hohen Geldstrafen den Spieler dazu bringen, wieder im Training oder beim Spiel zu erscheinen. Denn bei jedem Vertragsbruch, also bei jedem Training oder Spiel, zu dem der Spieler nicht erscheint, könnte der Verein eine weitere Geldbuße verhängen. „Wenn die Strafen empfindlich sind, auch in Relation zu einem hohen Gehalt, dann wird es auch für die gut bezahlten Spieler irgendwann ins Geld gehen“, sagt Breucker. Werder-Sportchef Frank Baumann kündigte beispielsweise „eine signifikante Strafe“ für Friedl an.

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 Quelle: Stuttgarter Nachrichten vom 31. August 2021, Seite 22


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     Quelle: Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay


Die Frage, wie ein Verein angemessen auf eine Arbeitsverweigerung des Spielers reagieren kann, beschäftigt Gerichte und Experten seit langem. Zulässig ausgestaltete Vertragsstrafenregelungen sind ein Weg, die Spieler zu vertragsgerechtem Verhalten zu bewegen. Vertragsstrafen dürfen indes nur in angemessener Höhe vereinbart und festgesetzt werden. Die Vereine können sich daneben im Arbeitsvertrag in angemessenem Umfang Möglichkeiten sichern, einen arbeitsunwilligen Spieler innerhalb des Arbeitsverhältnisses durch Ausübung des Weisungsrechts zu disziplinieren. Letztlich können aber all diese Maßnahmen die im Spitzensport unabdingbare Motivation des Spielers nicht „erzwingen“. Insofern ist es weniger eine juristische als eine tatsächliche und wirtschaftliche Frage, ob ein Verein besser damit fährt, einen wechselwilligen Spieler gegen eine Ablösesumme ziehen zu lassen oder aber auf die Durchführung des Vertrages zu pochen. Der Verein wird je nach Ausgestaltung des Arbeitsvertrags, der Bedeutung des Spielers, der im Raum stehenden Transfersumme und personeller Alternativen auf dem Transfermarkt eine Abwägung im Einzelfall zu treffen haben. Ob sich der Spieler seinerseits auf Dauer einen Gefallen damit tut, wenn er einen geschlossenen Vertrag missachtet, um einen Vereinswechsel zu erzwingen, steht auf einem anderen Blatt.




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