FIFA-Disziplinarverfahren: „0:2-Rückstand“ für Blatter und Platini

eingestellt am 20.12.2015

Stuttgart, 21.12.2015 Vor der erwarteten Entscheidung der FIFA-Ethikkommission im Hauptsacheverfahren wegen Verstoßes gegen das FIFA-Ethikreglement äußerten sich Michel Platini und Joseph Blatter über ihre Anwälte zuversichtlich, die zuständigen Verbandsrichter von ihrer Version überzeugen zu können. Demnach sei die umstrittene Zahlung in Höhe von zwei Millionen Schweizer Franken im Jahr 2011 eine berechtigte Vergütung für Beratertätigkeiten Michel Platinis für die FIFA im Zeitraum 1998 – 2001. Demgegenüber ordneten Sportrechtsexperten die Chancen für Blatter und Platini auf einen Freispruch als gering ein. Dies folge insbesondere aus den bereits erlassenen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Dort wurde Michel Platini aufgrund der Entscheidung der FIFA-Ethikkommission vom 08.10.2015 für 90 Tage gesperrt. Diese, zunächst nur auf einen Verdacht gegen das FIFA-Ethikreglement gegründete Entscheidung bestätigte die Berufungskommission der FIFA am 18.11.2015.

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Auch der von Blatter und Platini angerufene Sportschiedsgerichtshof (Court of Arbitration for Sport) in Lausanne sah die Suspendierung im anschließenden Schiedsverfahren als gerechtfertigt an. Mit Schiedsspruch vom 12.12.2015 bestätigte er die von der FIFA verhängten vorläufigen Sperren. Aufgrund dieser Entscheidungen sprach Rechtsanwalt Marius Breucker aus Stuttgart in der ARD-Sportschau am 19.12.2015 von einem „0:2-Rückstand“, mit dem die Verteidigung in die Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor der Ethikkommission gehe. Einen solchen Rückstand könne man zwar durchaus aufholen, doch gelinge dies „nur selten“, so Marius Breucker. Den Vorsitz in der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission hat der frühere Richter am Landgericht München, Hans-Joachim Eckert, inne. Gegen die Entscheidung der Ethikkommission ist - wie im Verfahren zur vorläufigen Suspendierung – Berufung zur FIFA-Berufungskommission möglich. Gegen deren Entscheidung kann wiederum der Sportschiedsgerichtshof (CAS) angerufen werden.

Stellungnahme von Rechtsanwalt Marius Breucker in der ARD-Sportschau am Samstag, den 19. Dezember 2015:

https://www.youtube.com/watch?v=Xr3jeKGbA4U


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