Freispruch russischer Athleten vor dem CAS

eingestellt am 04.02.2018

Unter der Überschrift „Aus Mangel an Beweisen – Sportgerichtshof hebt Sperren gegen russische Athleten auf“ berichteten die Stuttgarter Nachrichten am 2. Februar 2018 über das Urteil des Court of Arbitration for Sport (CAS) im Verfahren russischer Athleten gegen das International Olympic Committee (IOC): 

„Der Internationale Sportgerichtshof streicht alle Dopingsanktionen gegen 28 russische Wintersportler, was DOSB-Präsident Alfons Hörmann scharf kritisiert. Offen ist, ob die entlasteten Athleten bei den Olympischen Spielen in Pyeongchang starten dürfen. […]

Wie lautet die Begründung der Richter?

Der Cas hat die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) ausgesprochenen Strafen gegen 28 russische Wintersportler aus Mangel an Beweisen aufgehoben, betonte aber, dass die Athleten nicht für „unschuldig“ erklärt worden seien. Es konnte nur nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie in das staatlich gesteuerte Dopingsystem in Russland verstrickt waren. Zudem seien nur ihre individuellen Fälle beurteilt worden. Es sei nicht um die Frage gegangen, ob es ein organisiertes Dopingsystem in Russland gegeben habe – was aus Sicht vieler Experten unstrittig ist. 

Wie beurteilen Sportrechtler den Richterspruch des Cas?

[…] Michael Lehner begrüßte das Cas-Urteil. „Für das IOC ist es ein harter Schlag. Es bekam vom obersten Gericht vorgeführt, dass es sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen darf, auch nicht, wenn es darum geht, den Anti-Doping-Kampf zu stärken“, sagte der Sportrechtler aus Heidelberg, […].

Nicht überrascht war Marius Breucker vom Urteil. „Auch wenn es wie in Russland strukturelles Doping gab, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass jeder Sportler schuldig ist“, sagte der Anwalt aus Stuttgart, „Man muss den einzelnen Athleten ihre Dopingverstöße schon noch nachweisen. Die Beweise dafür haben dem Cas nicht ausgereicht, was für mich nicht unerwartet kam. Natürlich beseitigt ein Freispruch mangels Beweisen nicht alle Zweifel an den sportlichen Leistungen mancher Athleten.“


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