Gedopt und gelogen, aber nicht betrogen

eingestellt am 29.10.2013

In der Stuttgarter Zeitung vom 30.10.2013 wird über den Fall und das Urteil  Stefan Schumacher berichtet.

Urteil: Im Zweifel für den Angeklagten: Radprofi Stefan Schumacher wird vom Landgericht freigesprochen.

[…]

Die Kammer betonte aber, dass dies kein Präzedenzfall sei: „Das ist ein reiner Einzelfall und kann nicht für alle Dopingfälle herhalten.“ So sieht das auch der Stuttgarter Sportrechtsexperte Marius Breucker, der für die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) den Schumacher-Prozess beobachtet hat. „Das Urteil muss singulär betrachtet werden. Es ist allerdings eine Blaupause dafür, wie so ein Verfahren mit dem Straftatbestand Betrug ablaufen kann.“ Viele Juristen halten diese Option nach dem Praxis des in Stuttgart für den falschen Weg, selbst der Richter Friedrich deutete dies gestern an. „Der Betrugstatbestand ist völlig ungeeignet für die Dopingbekämpfung“, sagt auch der Ludwigsburger Jurist Christoph Schickhardt.

Die Befürworter eines Anti-Dopinggesetzes wie der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger sehen sich in dem Urteil bestätigt: „Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart hat klar gezeigt, dass dopende Berufssportler derzeit mit den Mitteln des Strafrechts kaum zu belangen sind.“ Fortsetzung folgt.

Quelle: Stuttgarter Zeitung


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