Hilfe im Kampf gegen Doping

eingestellt am 01.10.2014

Am 02.10.2014 interviewten die Stuttgarter Nachrichten Dr. Marius Breucker über den neuen Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz.

Der Stuttgarter Sportrechtler Marius Breucker über den Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Politik macht dem Sport Beine. Ein Anti-Doping-Gesetz soll die größte Bedrohung des Kulturguts Sport bekämpfen. Erhöht es die Abschreckung? „Sicher“, sagt unser Experte. 

Stuttgarter Nachrichten: Herr Breucker, der Entwurf für Anti-Doping-Gesetz liegt vor. Gut für Sportrechtler wie Sie. Es gibt bald noch mehr zu tun als bisher.

Marius Breucker: Noch ist es ein Entwurf. Wenn er Gesetz wird, werden die Strafverteidiger unter den Sportrechtlern künftig mehr gefragt sein. Aber auch die sportgerichtlichen Verfahren werden zunehmen, da sich mehr Erkenntnisse aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben werden. 

Stuttgarter Nachrichten: Des Dopings überführte Sportler müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Wie sehr schrecken solche Strafandrohungen ab?

Marius Breucker: Wer dopt, geht in der Regel davon aus, nicht erwischt zu werden. Auch eine mehrjährige sportgerichtliche Sperre ist für Sportler eine massive Sanktion und wirkt abschreckend – wenn auch nicht für alle. Eine mögliche Freiheitsstrafe erhöht aber sicher den Abschreckungseffekt. […]

Stuttgarter Nachrichten: Im Sport gibt es in Dopingfragen die Beweislastumkehr, vor Gericht gilt die Unschuldsvermutung. Ein Widerspruch? 

Marius Breucker: Nein, die Verfahren stehen unabhängig nebeneinander und können unterschiedlich ausgehen. Das kennen wir auch in anderen Fällen: Wer zivilrechtlich haftet, kann im Strafverfahren freigesprochen werden. […]

Stuttgarter Nachrichten: Wird es künftig häufiger Razzien in Hotels, Trainingslagern oder Sportler-Wohnungen geben? 

Marius Breucker: Jede positive Dopingprobe, aber auch jede auffällige Reiseapotheke eines Spitzensportlers kann künftig einen Anfangsverdacht begründen. Die ein oder andere Durchsuchung wird künftig sicherlich für Abwechslung im tristen Alltag der Trainingslager sorgen. Bei Anhaltspunkten für gewerbsmäßiges Doping sieht der Entwurf sogar die Möglichkeit einer Telefonüberwachung vor. 

Stuttgarter Nachrichten: Was ist neben der Strafbarkeit am Entwurf bemerkenswert?
Marius Breucker: Die Staatsanwaltschaften können künftig Informationen an die NADA übermitteln. Das ist für die NADA eine Hilfe im Kampf gegen Doping. Und das wird vermehrt zu sportgerichtlichen Verfahren führen. Außerdem wird die Möglichkeit von Schiedsvereinbarungen im Sport ausdrücklich geregelt. Darin zeigt sich, dass das Gesetz die Sportgerichtsbarkeit nicht schwächen will.

Zur Person: Marius Breucker – geboren am 8. Mai 1973; 1994 bis 1998 studiert er Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne, Berlin (Humboldt) und Würzburg; seit 2002 ist er promovierter Rechtsanwalt in der Kanzlei Wüterich Breucker in Stuttgart mit einem Schwerpunkt im Sportrecht; Breucker war Berater des Stabs Sicherheit bei der Fußball-WM 2006 im Bundesinnenministerium. Er war unter anderem Lehrbeauftragter der Universität Tübingen, der Hochschule Pforzheim und ist Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht und ständiger Berater der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). 

Quelle: Stuttgarter Nachrichten

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sportrechtler-breucker-zum-anti-doping-gesetz-hilfe-im-kampf-gegen-doping.d9f7f22b-7e94-4b3f-afac-84c371697e47.html


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