Illegale (online) Glückspiele - Bank muss autorisierte Kreditkartenzahlungen nicht an Kunde erstatten

eingestellt am 28.10.2022

Illegale (online) Glückspiele

Bank muss autorisierte Kreditkartenzahlungen nicht an Kunden erstatten

 

BGH, Beschluss vom 13.09.2022 – XI ZR 515/21 -

 

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.09.2022 – Aktenzeichen: XI ZR 515/21 - entschieden, dass Teilnehmer an illegalen Online-Glückspielen keinen Erstattungsanspruch gegenüber der Bank haben, wenn Bankkunden Kreditkartenzahlungen an die Anbieter des Glückspiels autorisieren. Der Bundesgerichtshof folgt hier der bisherigen einheitlichen Rechtsprechung der Gerichte.

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 beinhaltet ein Verbot, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken. Dagegen hat die Bank nach den Feststellungen des Berufungsgerichts zwar verstoßen. Die "Mitwirkung" knüpfe an die in der technischen Abwicklung von Online-Glücksspiel gebräuchlichen Zahlungsdienste an, zu denen unter anderem das Kreditkartengeschäft zählt. Deswegen erfasst § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 die "Mitwirkung" des Zahlungsdienstleisters auch in Bezug auf seine Ermächtigung, das Zahlungskonto mit dem aus der Ausführung des Zahlungsvorgangs resultierenden Aufwendungsersatzanspruch zu belasten.

Dieser Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 zieht jedoch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht die Nichtigkeit der Autorisierungen der Kreditkartenzahlung nach sich. Die Vorschrift enthalte kein gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge im Sinne des § 134 BGB.

Stuttgart, den 28.10.2022

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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