Ist Claudia Pechstein Opfer oder Täterin?

eingestellt am 21.10.2009

Die Stuttgarter Zeitung stellt am 22.10.2009 die Frage, ob Claudia Pechstein Opfer oder Täterin ist?

Doping – Heute beginnt vor dem Sportgerichtshof in Lausanne die Verhandlung im Fall der Eisschnellläuferin. 

Marius Breucker sagt, dass es heute in der von Bäumen gesäumten Avenue de Beaumont 2 in Lausanne darum geht, Leitplanken einzuziehen: Leitplanken in der Sportgerichtsbarkeit. Das ist, so sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt, die Aufgabe der drei Richter, die heute und morgen über einen Fall von größter sportpolitischer Bedeutung entscheiden. Um 17 Uhr beginnt das Verfahren vor dem Court of Arbitration for Sport, dem Internationalen Sportgerichtshof Cas. Es geht um das Aktenzeichen „CAS 2009/A/1912“ – Claudia Pechstein gegen den Eisschnelllauf-Weltverband ISU. 

Es ist das brisanteste Aktenzeichen der jüngeren sportpolitischen Geschichte. Die Verbände erhoffen sich davon Klarheit, welche Parameter im Blutbild eine Dopingsperre rechtfertigen, wie also die Beweislage aussehen muss, um verdächtige Athleten belangen zu können. Und wie die Frage der Beweislast in einem derartigen Verfahren definiert wird. Claudia Pechstein klagt gegen die zweijährige Sperre, die der Weltverband ISU am 3. Juli 2009 wegen „abnormaler Blutwerte“ gegen sie ausgesprochen hat. Parallel dazu klagt auch der Deutsche Verband DESG, vertreten von Marius Breucker, gegen die Sperre, da die DESG die bisher bekannten Indizien nach dem Vorgaben des WADA-Codes nicht für ausreichend hält, um Pechstein zu suspendieren. 

Es geht in Lausanne um die indirekte Beweisführung und in welchem Rahmen sie eine Zukunft hat. Es geht um die Frage, ob das Vorgehen der ISU gerechtfertigt war (andernfalls drohen Millionenklagen), und natürlich um die Zukunft der erfolgreichsten deutschen Wintersportlerin. Der Fall ist kompliziert. Wie er ausgehen wird, weiß niemand. […]

Die indirekte Beweisführung ist so etwas wie der Anti-Dopingkampf 2.0 – und der Fall Pechstein könnte der Wendepunkt sein. Aber ist der Fall wirklich der erste Erfolg der Anti-Dopingprofiler – oder ist die fünfmalige Olympiasiegerin vielleicht doch das Opfer eines untauglichen Feldversuches mit einer unzureichenden Beweiskette der ISU? Im Vorfeld der Anhörung hat die DESG den CAS darum gebeten, das Urteil möglichst umfassend zu begründen. Die Richter sollen eine Art Gebrauchsanweisung erstellen, die anderen klagewilligen Verbänden (der Ski- und der Radverband) den Rahmen vorgibt, den man für rechtskräftige Sperren braucht. Genau darin liegt die große Bedeutung dieses Verfahrens. Es sei dies der Lackmustest des Anti-Dopingkampfes, glaubt der IOC-Präsident Jacques Rogge. Wäre eine Niederlage der ISU deshalb ein herber Rückschlag? Geht es in der Causa Pechstein wirklich um alles oder nichts? Es ist ein wegweisendes Urteil, gewiss. Auch Marius Breucker ahnt die psychologische Wirkung einer Niederlage der ISU auf andere Verbände und auf die Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Aber der Rechtsanwalt will nicht von einer existenziellen Entscheidung für oder gegen den indirekten Beweis reden. Er sagt: „Nur weil die Aussage eines Zeugen unglaubwürdig ist, kommt auch niemand auf die Idee, den Zeugenbeweis per se für tot zu erklären.“


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