Kündigung von Bausparkassenverträgen bei Zuteilungsreife nach zehn Jahren

eingestellt am 26.12.2016

Verhandlungstermin beim Bundesgerichtshof am 21.02.2017 – AZ.: XI ZR 185/16 –

 

Nach Mitteilung des Bundesgerichtshofs findet am 21.02.2017 um 10 Uhr der Verhandlungstermin über das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.03.2016 – AZ.: 9 U 171/15 – statt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart erachtete die Kündigung der Bausparkasse eines zuteilungsreifen Bausparvertrages nach Ablauf von zehn Jahren als unwirksam. Diese Rechtsfrage wird von verschiedenen Oberlandesgerichten bundesweit uneinheitlich vertreten.

Klarheit hierzu wird der Bundesgerichtshof bringen müssen.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bundesweit zahlreiche Bausparkassen Kunden, die sich gegen die ausgesprochenen Kündigungen zur Wehr setzen.

 

 



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