Landgericht Köln bestätigt EPO-Test

eingestellt am 30.12.2006

WADA und IAAF gewinnen Schadensersatzprozess gegen Bernard Lagat

Landgericht Köln, Urteil v. 13. September 2006, Az.: 28 O (Kart) 38/05


Der Streit um die Zulässigkeit des derzeit gängigen Testverfahrens auf das Blutdopingmittel Erythropoeitin (EPO) ist juristisch entschieden. Das Landgericht Köln wies in seinem nunmehr rechtskräftigen Urteil vom 16. September 2006 die Klage des US-amerikanischen Leichtathleten Bernard Lagat auf Schadensersatz gegen WADA und IAAF zurück. "Es ist das erste bekannte Urteil eines deutschen staatlichen Gerichts zu dieser Frage", sagt WADA-Anwalt Marius Breucker. Lagat hatte seinen Anspruch unter anderem darauf gestützt, WADA und IAAF hätten ihn nicht dem gängigen Lasne-EPO-Testverfahren unterziehen dürfen, da dieses keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse liefere. Unter Berufung auf die angebliche Unzuverlässigkeit des Verfahrens hatte er zudem verlangt, dass der Test auch künftig nicht mehr angewandt werde. Diese Frage hatte über den Einzelfall hinaus Pilotcharakter für sämtliche betroffenen Sportler.

Das Gericht wies die Klage Lagats ab. Die Ermittlung und Ahndung von Dopingvergehen sei nicht nur im Interesse eines fairen Wettkampfs notwendig, sondern liege auch im Interesse des Klägers, der sonst seinerseits Gefahr liefe, von einem möglicherweise gedopten Konkurrenten aus dem Feld geschlagen zu werden. Das Gericht ließ keinen Zweifel an der Zulässigkeit des im französischen Dopinglabor Chatenay-Malabry entwickelten, nach Frau Dr. Lasne benannten EPO-Testverfahrens. Leichtathletik-Profisportler würden jährlich in Tausenden von Fällen diesem Testverfahren unterzogen und nur in wenigen Einzelfällen stellten sich Fehlbewertungen heraus. Lagat selbst sei in der Vergangenheit bereits viele Male Dopingtests unterzogen worden und nur in einem einzigen Fall sei es zu einer positiven Bewertung der A-Probe gekommen, wobei auch dann die B-Probe das Ergebnis der A-Probe nicht bestätigt habe. Die Testmethode werde ständig weiterentwickelt und dann in verfeinerter Form angewandt.

Da das Testverfahren unterschiedslos bei allen Athleten angewandt werde, sei eine Diskriminierung Lagats nicht ersichtlich. Es bedeutete im Gegenteil eine ungerechtfertigte Besserstellung, wenn ein einzelner Athlet im Unterschied zu allen anderen künftig nicht mehr mit EPO-Tests rechnen müsste. Jedenfalls solange es kein anderes sicheres und allen Beteiligten zumutbares Verfahren zur Durchführung von Dopingtests gebe, sei die Anwendung des EPO-Testverfahrens mithin auch keine unzulässige Behinderung oder Diskriminierung des einzelnen Sportlers in seiner unternehmerischen Tätigkeit. "Das Gericht prüfte neben zivilrechtlichen auch mögliche kartellrechtliche Ansprüche, lehnte aber im Ergebnis alle Ansprüche des Klägers ab", erläutert Rechtsanwalt Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker.

Auch im Hinblick darauf, dass das EPO-Testverfahren schon in mehreren Verfahren vor dem Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS sachverständig geprüft wurde, hielt es das Gericht nicht für erforderlich, die Zuverlässigkeit des etablierten Testverfahrens in einem gerichtlichen Sachverständigengutachten erneut überprüfen zu lassen.

Der 1.500 m Läufer Lagat wurde im August 2003 auf EPO gestestet. Die A-Probe wurde positiv bewertet. Lagat nahm nicht an der Leichtathletikweltmeisterschaft in Paris teil. Die spätere B-Probe bestätigte das Ergebnis der A-Probe nicht, weshalb Lagat WADA und IAAF auf 500.000 EUR Schadensersatz und auf Unterlassen künftiger Lasne-EPO-Testverfahren in Anspruch nahm.

Nach Rücknahme der zwischenzeitlich eingelegten Berufung ist das Urteil rechtskräftig. "Damit können auch künftig EPO-Testverfahren verlässlich durchgeführt werden", zeigte sich Marius Breucker zufrieden.

Anwaltliche Vertreter:
Kläger (Bernard Lagat): Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner, Kanzlei Bornheimer, Heidelberg
Beklagter 1 (WADA): Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker, Rechtsanwalt Dr. Christoph Wüterich, Kanzlei Wüterich Breucker, Stuttgart
Beklagter 2 (IAAF): Rechtsanwalt Dr. Harald Kahlenberg, Rechtsanwalt Kai Neuhaus, Kanzlei CMS Hasche Sigle, Stuttgart

Stuttgart, im Dezember 2006



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