Lebenslanges Wohnrecht eines Mieters im Grundstückskaufvertrag

eingestellt am 17.01.2019

BGH, Urteil vom 14.11.2018 – AZ.: VIII ZR 109/18 -

Bei der in einem Kaufvertrag des Vermieters über ein Hausgrundstück enthaltenen Vereinbarung, wonach der Mieter einer Wohnung des Hauses ein lebenslanges Wohnrecht haben und eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den in den Mietvertrag eintretenden Erwerber ausgeschlossen sein soll, handelt es sich um einen (echten) Vertrag zugunsten Dritter (hier: des Mieters) gemäß § 328 BGB. Der Mieter erwirbt hierdurch unmittelbar das Recht, auf Lebenszeit von dem Käufer die Unterlassung einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu verlangen. Dies hat der Bundesgerichthof in seiner Leitsatzentscheidung vom 14.11.2018 – VIII ZR 109/18 – entschieden.

Die im konkreten Kaufvertrag enthaltene Regelungen konnte nach dem Bundesgerichtshof rechtsfehlerfrei dahingehend ausgelegt werden, dass mit dem dort genannten lebenslangen Wohnrecht der Mieter und dem Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs und wirtschaftlicher Verwertung nicht nur eine Verpflichtung der Käufer der Wohnung gegenüber dem Verkäufer, sondern eigene Rechte der Mieter begründet werden sollten, die sie dem Käufer als neuen Vermieter direkt entgegenhalten konnten.

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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