Pressemitteilung
Lehman Brothers - Musste Citibank ihre Kunden über Gläubigerstellung
bei Lehman Brothers aufklären?
Landgericht Düsseldorf - Hinweisbeschluss vom 24.11.2009 - 10 O 191/09
Die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA sieht sich derzeit zahlreichen gerichtlichen Verfahren ausgesetzt, in denen Kunden wegen fehlerhafter Beratung bei der Zeichnung von Lehman Brothers Zertifikaten Schadensersatz verlangen.
Die Frage, ob eine ausreichende Risikoaufklärung erfolgte, wird wohl nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der individuellen Beweissituation geklärt werden müssen. Ob eine Aufklärung über Vergütungen zu erfolgen hatte ist in der Rechtsprechung hoch umstritten, insbesondere wenn es sich um Festpreisgeschäfte handelte bzw. wenn sich Hinweise in den Produktinformationen fanden.
Nach Auffassung der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Hinweisbeschluss vom 24.11.2009 - 10 O 191/09) hätte die Citibank eine von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anlegerin über die Art und den Umfang der Gläubigerstellung der Citibank gegenüber der Lehman Brothers Investment Bank aufklären müssen.
Die Citibank hatte die Anleger über Interessenskonflikte vor Zeichnung aufzuklären. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist ein Wertpapierhandelsunternehmen verpflichtet, Interessenskonflikte zu vermeiden. Um dieses Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen entgegenzutreten ist dem Kunden die allgemeine Art und Herkunft der Interessenskonflikte vor der Durchführung der Wertpapiergeschäfte eindeutig darzulegen.
Die Citibank bzw. deren amerikanische Muttergesellschaft war Hauptgläubigerin der Lehman Brothers Investment Bank gewesen, mit einem Forderungsbestand von umgerechnet rund 110 Milliarden EURO, so das Landgericht im Hinweisbeschluss vom 24.11.2009.
Bei einem solchen Forderungsbestand ist davon auszugehen, dass die beratende Citibank auf Grund ihrer Gläubigerstellung gegenüber Lehman Brothers Investment Bank ein erhebliches Eigeninteresse an dem Verkauf der Zertifikate der vorliegenden Art hatte. Die Durchführung einer objektiven, allein an den Kundeninteressen ausgerichteten Beratung ist daher nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf zweifelhaft.
Sollte sich diese Ansicht durchsetzen können die Anleger weitere Beratungsfehler vorbringen und damit ihre Rechtsposition erheblich verbessern. Zu beachten ist, dass nach den speziellen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes Ansprüche in drei Jahren gerechnet ab Zeichnung verjähren, also eine Stichtagsverjährung greift.
Stuttgart, den 28.11.2009
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden
für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“
- Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim
- Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte
PM-05-09-Lehman-Brothers-Musste-Citibank-ueber-Glaeubigerstellung-aufklaeren.pdf