Marius Breucker: „Spieler schulden dem Verein keinen Erfolg“

eingestellt am 16.09.2011

Im Profifußball zählt nur der Erfolg. Diesen Satz würde jeder unterschreiben. Juristisch betrachtet ist es jedoch anders: Die Spieler schließen mit den Clubs in aller Regel „normale“ Arbeitsverträge. Demnach sind sie zwar verpflichtet, zu Spiel und Training zu erscheinen und ihre ganze Arbeitskraft einzusetzen; einen definierten „Erfolg“ im Sinne eines bestimmten Ergebnisses schulden sie aber nicht. Arbeitsrechtlich liegt demnach auch keine „Arbeitsverweigerung“ vor, wenn eine Mannschaft gegen einen vermeintlich schwächeren Gegner verliert oder das zur Saisonbeginn avisierte Ziel – etwa einen Europacup-Platz oder den Nichtabstieg – verfehlt. Auch die Praxis mancher Vereine, die Gehälter der Spieler nach schwachen Leistungen „einzufrieren“, wird vom Arbeitsrecht nicht gedeckt: „Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es nur bei Arbeitsverweigerung, nicht bei bloßer Schlechtleistung“, erklärte der Sportrechtler Dr. Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker im Interview mit der Stuttgarter Zeitung. Jeder Spieler oder Trainer muss in erster Linie die Leistungen erbringen, die arbeitsvertraglich definiert sind. Dazu gehören neben Wettkampf und Training auch die Teilnahme an Sponsorenterminen und eine sportgerechte Lebensführung. Wer also in der Nacht vor einem Spiel in der Diskothek gesehen wird, gegen den kann der Verein regelmäßig eine Vertragsstrafe verhängen. Aber: „Jede Vertragsstrafe muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein“, erläutert Marius Breucker. Es gilt insoweit das Bestimmtheitsgebot: „Der Spieler muss bei Unterschrift wissen, welches Verhalten bestraft werden kann“, sagte er der Stuttgarter Zeitung. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt auch für Profifußballer: „Regelmäßig darf die Strafe nicht höher sein als ein Monatsgehalt“, so Breucker. Der Stuttgarter Sportrechtler hatte in einem Beitrag für die „Neue Juristische Wochenschrift“ die Frage untersucht, welche (Sanktions-) Möglichkeiten ein Verein gegen arbeitsunwillige Spieler hat. Anlass war das Einfrieren von Gehältern der Spieler von Werder Bremen durch den damaligen Bremer Manager Klaus Allofs. „Die Maßnahme war sicherlich ein eindrückliches Signal, juristisch aber war sie nicht haltbar“, resümierte Marius Breucker.


Interview mit der Stuttgarter Zeitung vom 17.09.2011:

Marius-Breucker-Spieler-schulden-dem-Verein-keinen-Erfolg.pdf


Quelle: Stuttgarter Zeitung

Link: www.stuttgarter-zeitung.de



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