Olympische Spiele in Peking

eingestellt am 15.08.2008

Interview erschienen NJW-aktuell, Heft 33/2008, S. XII.


Olympische Spiele in Peking


Im Vorlauf auf die Olympischen Spiele in Peking wurde es einem Reiseveranstalter untersagt, unzulässige AGB-Klauseln (Zahlungsbedingungen und Stornokosten) für einen Pauschalreisevertrag nach Peking zu verwenden (LG Frankfurt, Urt. v. 2. 5. 2008 – 2-02 O 438/07). Das vollständige Urteil finden Sie als Entscheidung der Woche auf unserer Homepage www.njw.de



Dass aber auch verschiedene Rechte des Sportlers im Zusammenhang mit den Olympischen Spiele verletzt werden können, zeigt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker, Sportrechtler von der Kanzlei Wüterich & Breucker, in unserem Interview.

WB-NJW-2008-XII.pdf


Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -