Pechstein löst ein Beben im Sportrecht aus

eingestellt am 26.02.2014

In der Stuttgarter Zeitung vom 27.02.2014 wird über ein kleines Beben berichtet, dass durch den Fall Pechstein im Sportrecht ausgelöst wird.

„Urteil: Das Landgericht München erklärt Schiedsvereinbarung für ungültig. 

Claudia Pechstein wollte eigentlich Geld. Ziemlich viel sogar, fast vier Millionen Euro. Das bekommt sie nicht. Das Landgericht München hat gestern ihre Schadensersatzklage gegen den Internationalen Eisschnelllauf Verband ISU und den nationalen Vertreter DESG wegen der aus Pechsteins Sicht ungerechtfertigten Dopingsperre abgewiesen. Es gibt also kein Geld, zumindest nicht nach der ersten Instanz – aber dafür hat sie es geschafft, das Fundament des Sportrechts zu erschüttern. 

Das Landgericht stellt in seinem Urteil nämlich auch fest, dass die Schiedsgerichtsvereinbarung zwischen Verband und Sportler unwirksam sei. Die Vereinbarungen wurden seitens der Klägerin nicht freiwillig getroffen, teilte das Gericht mit. Das ist insofern Sprengstoff, weil in diesem Vertrag geregelt ist, bei Rechtsstreitigkeiten nicht vor ein ordentliches Gericht, sondern nur vor ein Sportgericht zu ziehen. Nun haben Sportler theoretisch ein Wahlrecht. Und damit wird faktisch die Grundlage des ganzen Systems für rechtswidrig erklärt. Sportrechtsexperten sprechen von einem „kleinen Beben“, wie der DESG-Anwalt Marius Breucker aus Stuttgart – oder gleich von einer „Revolution“, wie Pechsteins Anwalt Thomas Summerer. […]“

Quelle: Stuttgarter Zeitung


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