In der Stuttgarter Zeitung vom 14. Januar 2015 sprechen sich die
Rechtsanwälte Marius Breucker und Christoph Wüterich sowie
Sportredakteur Tobias Schall für eine Neujustierung des professionellen
Sportrechts aus. Unter der Überschrift „Raus aus dem Schatten“ plädieren
sie für eine vorurteilsfreie Diskussion, welche Bereiche des Sports im
Interesse der Rechtssicherheit eines gesetzlichen Rahmens bedürfen und
welche Bereiche der organisierte Sport autonom regeln sollte.
Die Autoren sehen staatliches Recht und autonomes Sportrecht nicht als Gegensätze, sondern als komplementäre Mechanismen: Die Autonomie des Sports wird nicht in Frage gestellt. „Wir gefährden aber die Autonomie des Sports, wenn wir ihm Aufgaben übertragen, die er jedenfalls im professionellen Bereich nicht zu schultern vermag“, sagt Anwalt Marius Breucker. In sportspezifischen Fragen sollte der Staat den Sportverbänden nicht hineinreden. Wenn es aber um die Grundlagen der Berufsausübung geht, so ist jedenfalls im professionellen Sport nach allgemeinen Grundsätzen zunächst einmal der Gesetzgeber gefordert. Der organisierte Sport kann dann den vorgegebenen Rahmen durch sportartspezifische Regeln ausfüllen.
Rechtsanwalt Marius Breucker: "Langfristig wäre ein internationaler Code des Sports sinnvoll"
Rechtsanwalt Christoph Wüterich weist auf das Strukturdefizit des modernen Leistungssports hin: „Die Bereitschaft eines Sportlers, an sämtlichen Wettbewerben in immer höherer Schlagzahl teilzunehmen, ist Voraussetzung für seinen Verbleib im System und für die Ausübung seines Berufs – das ist weit entfernt von echter Freiwilligkeit“, sagt der Stuttgarter Sportrechtler. Im Ergebnis fordern Breucker, Wüterich und Schall eine fundierte Diskussion über ein spezifisches Recht des professionellen Sports mit klarer Grenzziehung zwischen sportautonomen Spielregeln und vom Staat gesetzten Rechtsregeln. Der internationale Charakter des Sports schließe ein solches Berufsrecht nicht aus. „Nach dem Vorbild des Welt Anti-Doping Codes ist ein „Internationaler Code des Sports“ denkbar, in dem grundlegende Rahmenbedingungen länderübergreifend vereinbart werden“, erläutert Marius Breucker. Das Sportrecht solle sich der Aufgabe stellen, mit Augenmaß passgenaue Regelungen für den Sport zu entwickeln. Dies diene langfristig der Absicherung der Autonomie des Sports.
Rechtsanwalt Christoph Wüterich: "Sport als globaler Wettbewerb sollte überall nach den gleichen Prinzipien funktionieren"
Das gesamte Plädoyer für ein internationales Berufsrecht des Sports findet sich unter:
http://www.kooperationsportrecht.de/beitrag_stz.htm
Die Autoren sehen staatliches Recht und autonomes Sportrecht nicht als Gegensätze, sondern als komplementäre Mechanismen: Die Autonomie des Sports wird nicht in Frage gestellt. „Wir gefährden aber die Autonomie des Sports, wenn wir ihm Aufgaben übertragen, die er jedenfalls im professionellen Bereich nicht zu schultern vermag“, sagt Anwalt Marius Breucker. In sportspezifischen Fragen sollte der Staat den Sportverbänden nicht hineinreden. Wenn es aber um die Grundlagen der Berufsausübung geht, so ist jedenfalls im professionellen Sport nach allgemeinen Grundsätzen zunächst einmal der Gesetzgeber gefordert. Der organisierte Sport kann dann den vorgegebenen Rahmen durch sportartspezifische Regeln ausfüllen.
Rechtsanwalt Marius Breucker: "Langfristig wäre ein internationaler Code des Sports sinnvoll"
Rechtsanwalt Christoph Wüterich weist auf das Strukturdefizit des modernen Leistungssports hin: „Die Bereitschaft eines Sportlers, an sämtlichen Wettbewerben in immer höherer Schlagzahl teilzunehmen, ist Voraussetzung für seinen Verbleib im System und für die Ausübung seines Berufs – das ist weit entfernt von echter Freiwilligkeit“, sagt der Stuttgarter Sportrechtler. Im Ergebnis fordern Breucker, Wüterich und Schall eine fundierte Diskussion über ein spezifisches Recht des professionellen Sports mit klarer Grenzziehung zwischen sportautonomen Spielregeln und vom Staat gesetzten Rechtsregeln. Der internationale Charakter des Sports schließe ein solches Berufsrecht nicht aus. „Nach dem Vorbild des Welt Anti-Doping Codes ist ein „Internationaler Code des Sports“ denkbar, in dem grundlegende Rahmenbedingungen länderübergreifend vereinbart werden“, erläutert Marius Breucker. Das Sportrecht solle sich der Aufgabe stellen, mit Augenmaß passgenaue Regelungen für den Sport zu entwickeln. Dies diene langfristig der Absicherung der Autonomie des Sports.
Rechtsanwalt Christoph Wüterich: "Sport als globaler Wettbewerb sollte überall nach den gleichen Prinzipien funktionieren"
Das gesamte Plädoyer für ein internationales Berufsrecht des Sports findet sich unter:
http://www.kooperationsportrecht.de/beitrag_stz.htm