Plädoyer für ein Berufsrecht des Sports
eingestellt am 15.01.2015
In der Stuttgarter Zeitung vom 14. Januar 2015 sprechen sich die
Rechtsanwälte Marius Breucker und Christoph Wüterich sowie
Sportredakteur Tobias Schall für eine Neujustierung des professionellen
Sportrechts aus. Unter der Überschrift „Raus aus dem Schatten“ plädieren
sie für eine vorurteilsfreie Diskussion, welche Bereiche des Sports im
Interesse der Rechtssicherheit eines gesetzlichen Rahmens bedürfen und
welche Bereiche der organisierte Sport autonom regeln sollte.
Die
Autoren sehen staatliches Recht und autonomes Sportrecht nicht als
Gegensätze, sondern als komplementäre Mechanismen: Die Autonomie des
Sports wird nicht in Frage gestellt. „Wir gefährden aber die Autonomie
des Sports, wenn wir ihm Aufgaben übertragen, die er jedenfalls im
professionellen Bereich nicht zu schultern vermag“, sagt Anwalt Marius
Breucker. In sportspezifischen Fragen sollte der Staat den
Sportverbänden nicht hineinreden. Wenn es aber um die Grundlagen der
Berufsausübung geht, so ist jedenfalls im professionellen Sport nach
allgemeinen Grundsätzen zunächst einmal der Gesetzgeber gefordert. Der
organisierte Sport kann dann den vorgegebenen Rahmen durch
sportartspezifische Regeln ausfüllen.

Rechtsanwalt Marius Breucker: "Langfristig wäre ein internationaler Code des Sports sinnvoll"
Rechtsanwalt Christoph Wüterich
weist auf das Strukturdefizit des modernen Leistungssports hin: „Die
Bereitschaft eines Sportlers, an sämtlichen Wettbewerben in immer
höherer Schlagzahl teilzunehmen, ist Voraussetzung für seinen Verbleib
im System und für die Ausübung seines Berufs – das ist weit entfernt von
echter Freiwilligkeit“, sagt der Stuttgarter Sportrechtler. Im Ergebnis
fordern Breucker, Wüterich und Schall eine fundierte Diskussion über
ein spezifisches Recht des professionellen Sports mit klarer
Grenzziehung zwischen sportautonomen Spielregeln und vom Staat gesetzten
Rechtsregeln. Der internationale Charakter des Sports schließe ein
solches Berufsrecht nicht aus. „Nach dem Vorbild des Welt Anti-Doping
Codes ist ein „Internationaler Code des Sports“ denkbar, in dem
grundlegende Rahmenbedingungen länderübergreifend vereinbart werden“,
erläutert Marius Breucker. Das Sportrecht solle sich der Aufgabe
stellen, mit Augenmaß passgenaue Regelungen für den Sport zu entwickeln.
Dies diene langfristig der Absicherung der Autonomie des Sports.

Rechtsanwalt Christoph Wüterich: "Sport als globaler Wettbewerb sollte überall nach den gleichen Prinzipien funktionieren"
Das gesamte Plädoyer für ein internationales Berufsrecht des Sports findet sich unter:
http://www.kooperationsportrecht.de/beitrag_stz.htm
Kommentare
- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -