Rechtsstaatliche Anforderungen im Anti-Doping Kampf

eingestellt am 08.02.2018

Marius Breucker im Interview mit dem Deutschlandfunk zum Freispruch russischer Athleten durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) im Vorfeld der olympischen Winterspiele in Pyeongchang.

 

Nach aufwändiger Beweisaufnahme sprach der CAS 28 des Dopings angeklagte russische Athleten frei. Der Deutschlandfunk warf im Gespräch von Klaas Reese mit Rechtsanwalt Marius Breucker die Frage auf, ob das IOC einen falschen Ansatz verfolgt habe. „Den einzelnen nur aufgrund der Strukturen ohne einen individuellen Schuldnachweis auszuschließen, halte ich rechtsstaatlich für fragwürdig“ sagte der Stuttgarter Sportrechtler und sprach sich damit trotz des organisierten Dopings dafür aus, am rechtsstaatlichen Erfordernis festzuhalten, jedem einzelnen Athleten einen Dopingverstoß nachzuweisen, um ihn sperren zu können. Dies gelte auch dann, wenn der Preis darin liege, einzelne Sportler zulassen zu müssen, obwohl Bedenken an ihren sportlichen Leistungen bestünden.

 

Breucker: Sperre aufgrund von Indizien möglich

 

Breucker verwies darauf, dass der einzelne Sportler gesperrt werden könne, wenn Indizien belegten, dass er in organisierte Dopingstrukturen eingebunden war. Für eine Sperre sei folglich nicht Voraussetzung, dass der Athlet eine positive Dopingprobe abgegeben habe. Allerdings müsse man in jedem Einzelfall eine Verbindung des Sportlers zu den Dopingstrukturen feststellen. Wenn dieser Nachweis erbracht sei, könne der Einzelne gesperrt werden.

 

Zudem forderte Breucker im Interview zusätzliche (Ermittlungs-) Möglichkeiten der Anti-Doping-Organisationen, um auch auf staatlich unterstützte oder gelenkte Dopingsysteme künftig effektiver reagieren und frühzeitig in solche Strukturen eindringen zu können.

 

Zum Bericht und Interview des Deutschlandfunks:

 

http://www.deutschlandfunk.de/jurist-zur-cas-entscheidung-wir-tun-nicht-gut-daran.1346.de.html?dram:article_id=409941



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