Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds

eingestellt am 27.05.2013

Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds – es hängt am BGH

 

Die Frage, ob ein Berater seinen Kunden ungefragt darüber aufzuklären hat, dass Kapitalanlagegesellschaften bei offenen Immobilienfonds zeitweilig die Rücknahme der Anteile aussetzen können, ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden.

 

In einem Gastbeitrag bei CASH.Online stellt Rechtsanwalt Oliver Renner die derzeitige Rechtsprechung im Hinblick auf die noch offene Entscheidung des Bundesgerichtshofs hierzu dar.

 

Nachfolgend der Link zur Kolumne vom 27.05.2013:

 

http://cash-online.de/recht-steuern/2013/olg-entscheid/123018




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