„Spieler schulden dem Verein keinen Erfolg“

eingestellt am 16.11.2011

In der Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2011 wir in einem Interview mit Dr. Marius Breucker das Thema diskutiert, ob Spieler dem Verein einen Erfolg schulden.

Interview: Wie darf ein Club seine Profis bestrafen? Und was ist Arbeitsverweigerung? Ein Gespräch mit Anwalt Marius Breucker.

„Strafen für Rückpässe wie in Wolfsburg oder Gehälter einfrieren bei schlechter Leistung wie einst in Bremen? Der Stuttgarter Anwalt Marius Breucker hat sich dazu vor einiger Zeit bereits in einem Aufsatz in der angesehenen „Neuen Juristischen Wochenschrift“ seine Gedanken gemacht. Wir haben ihn befragt.

Stuttgarter Zeitung: Herr Breucker, welche rechtlichen Grenzen sind einem Strafenkatalog gesetzt?

Marius Breucker: Jede Vertragsstrafe muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Der Spieler muss bei Unterschrift wissen, welches Verhalten bestraft werden kann. Zudem muss die drohende Strafe verhältnismäßig sein, in der Regel also nicht höher als ein Monatsgehalt.

Stuttgarter Zeitung: Aber darf man denn aus juristischer Sicht für einen Fehlpass eine Strafe verlangen?

Marius Breucker: Die Vereine dürfen Vertragsstrafen nur bei Vorsatz oder gesteigerter Fahrlässigkeit verhängen, nicht bei lediglich leichter Fahrlässigkeit. Wegen eines versehentlichen Fehlpasses darf man einen Spieler also nicht sanktionieren. Natürlich gibt es daneben die normative Kraft den Faktischen: Wer Magaths Vertragsstrafe aus juristischen Gründen nicht zahlt, der wird eben ein paar Liegestützen mehr machen müssen – nur zur Übung, nicht zur Strafe …

[…]

Zur-Person: Dopingexperte und Kickers-Fan – Sportrechtsexperte: Der 38-jährige Rechtsanwalt von der Kanzlei Wüterich Breucker ist unter anderem Experte für Sportrecht. Seit vielen Jahren beschäftigt sich der Anhänger der Stuttgarter Kickers mit dem Anti-Dopingkampf. Eine Expertise der Kanzlei war wegweisend für die Einführung der Kronzeugenregelung im Sport.“ 

Quelle: Stuttgarter Zeitung


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