
Der Berater der Spieler, der früher bei den Stuttgarter Kickers als Handballer aktive Markus Becker, wies darauf hin, bei den Gesprächen mit den Spielern sei der Vereinspräsident selbst zugegen gewesen; er wisse also, dass der Verein diese Spieler unter Vertrag nehmen wollte.
Zur Frage der Wirksamkeit der Spielerverträge trotz fehlender Unterschrift des Vereinspräsidenten äußerte sich Dr. Marius Breucker auf Anfrage der Stuttgarter Nachrichten:
„Experte Breucker sieht Chancen für die Spieler
der Stuttgarter Sportrechtsexperte Marius Breucker sieht in dem Fall durchaus Chancen für die Spieler, ihre Interessen durchzusetzen: „Ein Sportchef ist salopp formuliert nicht der Hausmeister. Wenn ein Sportchef mit Kenntnis des Vorstands nach außen auftritt, als sei er vom Vorstand bevollmächtigt, spricht man von einer sogenannten Duldungsvollmacht, und die Gegenseite kann sich im Rechtsverkehr darauf verlassen“, erklärt Breucker auf Nachfrage. Das heißt: Der Vertrag wäre dann trotz der fehlenden Unterschrift des Präsidenten rechtswirksam. Breucker: „Im Falle einer Duldungsvollmacht könnten die Spieler auf Erfüllung des Vertrages pochen und bei Nichterfüllung Schadensersatz verlangen.“